Arbeitslosengeld, Kündigung in Probezeit?
Hallo zusammen, hier mal eine etwas andere Frage, viel. kann mir jemand weiterhelfen?! Eine Mitarbeiterin wird in der Probezeit gekündig, jetzt möchte Sie wissen, ob Sie Arbeitslosengeld bekommt und wenn ja, wie viel, ich meinte 63 % vom durchschnitt der letzten 6 monate ist das richtig, kennt sich jemand aus, wie sieht es mit einer Sperrzeit aus?? Vilen Dank, für eure hilfe Peter
Community-Antworten (4)
27.02.2007 um 10:43 Uhr
neckygliss,
wenn die MAin die Arbeitslosigkeit nicht verursacht hat, bekommt sie ohne Sperrzeit Arbeitslosengeld. Für die Berechnung siehe folgenden Link:
http://www.berechnungarbeitslosengeld.de/jserv/ArbeitslosengeldRechner.jsp
27.02.2007 um 10:50 Uhr
@catweazle: vilen dank für den Link, was heißt, selbst verursacht, MAin, war 3 mal Krank, u.a. 14 Tage Blinddarmentfernung, ist das ein Kündigungsgrund? Ich denke nicht! neckygliss
27.02.2007 um 11:41 Uhr
neckygliss,
selbst verursacht heißt: selbst verschuldet. Z.B.: Schlechtleistung, häufiges Zuspätkommen usw. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten gehören sicher nicht dazu und haben auch keinen Einfluss auf das Arbeitslosengeld.
27.02.2007 um 12:04 Uhr
@Catweazle, leider zeigt die gängige Praxis aber doch, dass gerade Fehlzeiten innerhalb der Probezeit der wirkliche Grund zu eine Nichtübernahme/Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses führen....
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