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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitslosengeld, Kündigung in Probezeit?

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neckygliss
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, hier mal eine etwas andere Frage, viel. kann mir jemand weiterhelfen?! Eine Mitarbeiterin wird in der Probezeit gekündig, jetzt möchte Sie wissen, ob Sie Arbeitslosengeld bekommt und wenn ja, wie viel, ich meinte 63 % vom durchschnitt der letzten 6 monate ist das richtig, kennt sich jemand aus, wie sieht es mit einer Sperrzeit aus?? Vilen Dank, für eure hilfe Peter

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Community-Antworten (4)

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Catweazle

27.02.2007 um 10:43 Uhr

neckygliss,

wenn die MAin die Arbeitslosigkeit nicht verursacht hat, bekommt sie ohne Sperrzeit Arbeitslosengeld. Für die Berechnung siehe folgenden Link:

http://www.berechnungarbeitslosengeld.de/jserv/ArbeitslosengeldRechner.jsp

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Neckygliss

27.02.2007 um 10:50 Uhr

@catweazle: vilen dank für den Link, was heißt, selbst verursacht, MAin, war 3 mal Krank, u.a. 14 Tage Blinddarmentfernung, ist das ein Kündigungsgrund? Ich denke nicht! neckygliss

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Catweazle

27.02.2007 um 11:41 Uhr

neckygliss,

selbst verursacht heißt: selbst verschuldet. Z.B.: Schlechtleistung, häufiges Zuspätkommen usw. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten gehören sicher nicht dazu und haben auch keinen Einfluss auf das Arbeitslosengeld.

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Mona-Lisa

27.02.2007 um 12:04 Uhr

@Catweazle, leider zeigt die gängige Praxis aber doch, dass gerade Fehlzeiten innerhalb der Probezeit der wirkliche Grund zu eine Nichtübernahme/Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses führen....

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