Erstellt am 27.02.2007 um 09:43 Uhr von Catweazle
neckygliss,
wenn die MAin die Arbeitslosigkeit nicht verursacht hat, bekommt sie ohne Sperrzeit Arbeitslosengeld.
Für die Berechnung siehe folgenden Link:
http://www.berechnungarbeitslosengeld.de/jserv/ArbeitslosengeldRechner.jsp
Erstellt am 27.02.2007 um 09:50 Uhr von Neckygliss
@catweazle:
vilen dank für den Link, was heißt, selbst verursacht, MAin, war 3 mal Krank, u.a. 14 Tage Blinddarmentfernung, ist das ein Kündigungsgrund? Ich denke nicht!
neckygliss
Erstellt am 27.02.2007 um 10:41 Uhr von Catweazle
neckygliss,
selbst verursacht heißt: selbst verschuldet. Z.B.: Schlechtleistung, häufiges Zuspätkommen usw. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten gehören sicher nicht dazu und haben auch keinen Einfluss auf das Arbeitslosengeld.
Erstellt am 27.02.2007 um 11:04 Uhr von Mona-Lisa
@Catweazle,
leider zeigt die gängige Praxis aber doch, dass gerade Fehlzeiten innerhalb der Probezeit der wirkliche Grund zu eine Nichtübernahme/Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses führen....