Hallo,

wenn ein Jugend- und Auszubildendenvertreter und dualer Student während der Theoriephase an der Uni ist (kann auch Berufsschüler mit Schulblock sein) - hat er in dieser Zeit ein Recht darauf, auf alle mail-konten und Datenbanken die er zur Ausübung seines Amtes benötigt, zugreifen zu können? (Annahme: Die JAV besteht nur aus einer Person!)

Oder wird das Amt des JAV vollständig auf den Stellvertreter übertragen? Ist es also rechtmäßig ihm den externen Zugriff nicht zu ermöglichen mit dem Hinweis, dass ein Vertreter vor Ort seine Tätigkeit übernehmen muss, obwohl der JAV weder krank noch im Urlaub ist? Die Teilnahme an BR-Sitzungen und ähnlichem ist durch § 25 Abs.1,.2 BetrVG gedeckt, ok, aber doch nicht die gesamte Zeit, wie im Falle einer arbeitsunfähigen Erkrankung, Erholungsurlaub oder außerordentlichen Qualifizierungen etc. .

Ich bin der Meinung, dass dies vielmehr eine Ausrede des Arbeitgebers ist um seinen Pflichten nach §40 Abs. 2 BetrVG nicht nachkommen zu müssen. Wie ist bitte die Rechtslage?

Vielen Dank im Voraus!!