Erstellt am 25.03.2009 um 10:22 Uhr von MartinD
Soweit ich weiß, muss nun aber nicht richtig sein, muss auch die Minderheit irgendwie vertreten sein. Müsste mich nun erst mal kundig machen. Ich habe das nur auf einem Seminar aufgeschnappt..
Erstellt am 25.03.2009 um 10:30 Uhr von Kölner
@TOMCOM
Den Passus, dass neben dem Minderheitengeschlecht (§ 15 BetrVG) auch noch eine Gewerkschaft im BR vertreten sein muss, gibt es noch nicht - es sei denn der angedachte § 139 BetrVG ist mittlerweile verabschiedet. ;-)
Erstellt am 25.03.2009 um 10:35 Uhr von MartinD
Gut, dass wir das geklärt haben. ;) War ja auch nur ein Gedanke.. :) Aber wenigstens bin auch ich nun schlauer..
Erstellt am 25.03.2009 um 14:45 Uhr von DonJohnson
@all
oh Mann/Frau
@TOMCOM
Wie sind diese Listen eigentlich aufgestellt worden? Habt ihr auf einer Liste alle männlichen Bewerber, und auf der anderen alle weiblichen Bewerber drauf gesetzt? Und vor allem die Liste IGM - Steht da die GEW IGM drauf mit ihren Leuten, oder mit AN aus dem Betrieb die in der GÉW sind? Sind das dann Neutren oder Zwitter da sie kleinem oder beiden Geschlechtern angehören?
Gruß
DJ
Erstellt am 25.03.2009 um 14:57 Uhr von Joachim_N
sieht sowieso nach nem traurigen Betrieb aus, wo die Arbeitnehmer noch nicht mal ordentlich durch die Gewerkschaft vetreten sind.
aber schau mal genau hin da steht 2 mal Liste 2 und dahinter Wähler männlich und weiblich. Es scheint also bekannt zu sein wie männlich und weiblich gewählt haben, und somit war die Wahl nicht geheim.
Somit ist die Wahl anfechtbar, und wenn die Gewerkschaft das sieht wars das mit dem Betriebsrat.
Erstellt am 26.03.2009 um 04:53 Uhr von TOMCOM
Hallo zusammen !
Es ist nur ein Beispiel!1
Die Frage ist doch Gewerkschaft mit einem Mitglied im BR vertreten oder nicht.