Taschenkontrollen
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Taschen und KFZ Kontrollen. Wie sind eine Tochterfirma und sind auf dem Gelände unserer Mutter als Mieter einer Halle unsere Mitarbeiter parken auf dem Gelände der Mutter. Hier gibt es eine BV zum Thema Kontrollen in dem es heißt die Kontrollen gelten auch für alle Mitarbeiter der Tochterunternehmen. Müssen sich unsere Mitarbeiter kontrollieren lassen oder nicht. Ein Mitarbeiter hat verweigert und hat nun angedroht bekommen das Betriebsgelände nicht mehr betreten zu dürfen.
Community-Antworten (17)
31.05.2011 um 11:07 Uhr
@vfbjn ...also: Loss geht es und mit dem AG verhandeln - wenn es sich nicht um eine KBV handeln sollte!
31.05.2011 um 11:13 Uhr
@Kölner Wobei ich mir hier nicht 100%ig sicher wäre, dass sowas in den Regelungsbereich des KBR paßt... Möglich wäre natürlich auf jeden Fall ihm diese Kompetenz zu "überschreiben", ob eine KBV ohne rechtgültig ist... hmmm, bin mir da echt nicht sicher...
31.05.2011 um 11:17 Uhr
@DonJohnson Wenn alles auf ein und demselben Gelände mit identischen Ausgängen, Werkschutz etc. steht, kommt ein AG aus meiner Sicht gar nicht drum herum, sich mit dem KBR zu unterhalten. - Lösung: KBR auflösen. :0) Interessant wäre es nur, wenn es keinen KBR gäbe...
31.05.2011 um 11:31 Uhr
@Kölner Wobei wir keine Infos über weitere Töchter in anderen Standorten haben, und dann wären wir schon wieder aus der Regelungsmöglichkeit des KBR heraus - meiner Meinung nach... :-D
Stimmt, und eventuell gibt es keinen KBR - von einem GBR müßten wir aber eigentlich ausgehen dürfen ;-)
31.05.2011 um 11:36 Uhr
Hallo,
eigene GmbH einen KBR gibt es aber
31.05.2011 um 11:38 Uhr
gibt es noch weitere Betriebe in der Konzernstruktur?
31.05.2011 um 11:40 Uhr
Ja,gibt es
31.05.2011 um 12:54 Uhr
Dann würde ich erstmal davon ausgehen wollen, dass eine solche BV nicht Sache des KBR ist, und ihr die selber verhandeln müßtet...
31.05.2011 um 12:57 Uhr
Hallo,
OK darf uns der Werkschutz kontrollieren oder nicht?Das ist uns nicht ganz klar
31.05.2011 um 13:04 Uhr
Das müßt ihr mit dem AG regeln - so erstmal nicht, das Problem ist aber daran, dass der AG sich da erstmal nicht drum scheren wird - also regelt es mit ihm...
31.05.2011 um 13:12 Uhr
Hallo, verstehe ich das richtig auf dem Parkplatz dürfen unsere Mitarbeiter nicht kontrolliert werden obwohl der Parkplatz zum Werksgelände gehört aber ausserhalb liegt.Ist das so richtig.
Am Werkstor dürfen Sie aber kontrolliert werden weil sie dort als Fremdfirma gelten.
31.05.2011 um 14:07 Uhr
Wieso sollten die AN am Werkstor ohne Nutzung des MBR des Gremiums kontrolliert werden dürfen?
31.05.2011 um 14:14 Uhr
Hallo,
es gibt eine BV zum Thema Kontrollen.
31.05.2011 um 14:21 Uhr
Hier gibt es eine BV zum Thema Kontrollen in dem es heißt die Kontrollen gelten auch für alle Mitarbeiter der Tochterunternehmen. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der BR der Mutter eine solche BV abgeschlossen...
Das hat aber keine Auswirkung auf euch. Nur euer BR kann hierüber eine solche BV mit dem AG abschließen. Aus diesem Grund unterhielten wir uns eben über KBR. IMHO kann auch der KBR in diesem Fall sowas nicht regeln, aber das habe ich ja schon erläutert.
Also sollte euer BR dem AG einen Brief schreiben, frei nach dem Motto: Sehr geehrter Herr AG, leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Bestehende BV zwischen Ihnen und dem BR XY keine rechtlichen Auswirkungen auf unsere Beschäftigten hat. Möchten Sie auch Kontrollen bei unseren AN vor nehmen, bitten wir Sie mit uns in Verhandlungen diesbezüglich zu treten. Bis zum erfolgreichen Abschluss fordern wir Sie auf, von jeglichen Kontrollen Abstand zu nehmen.
MfG Ihr BR
31.05.2011 um 14:29 Uhr
Hallo, DonJohnsen vielen Dank für die Antwort also unser AG hat keine BV nur der BR der Mutter hat eine.
Aber kann der AG der Mutter sagen den und den Mitarbeiter unserer Tochterfirma möchte ich hier im Betrieb nicht mehr sehen wenn es sich nicht kontrollieren läßt.
Danke für die Antwort
31.05.2011 um 14:33 Uhr
Langsam vfbjn:
Versuchen wir es aufzurollen:
Was ist der Zweck von Taschenkontrollen? In Frage kommt:
- das die AN kein zur Spionage geeignetes Gerät oder Waffen in die betrieblichen Räume einschleppen
- das die AN keine dem Unternehmen gehörendes Eigentum aus dem Betrieb entfernen.
Damit sind wir zunächst auf der BETRIEBLICHEN Ebene, d.h. jeder BR kann das nach Bedarf für seine betrieblichen Räume regeln. Was geht es einen anderen BR an, was ihr in Euren Räumen treibt? Der KBR ist erst einmal nicht zuständig und eine KBV ist für Euch unwirksam.
Wenn aber Eure betrieblichen Räume nicht von den anderen Räumen des Konzerns abgegrenzt werden können (sprich: Ihr im selben Gebäude seid und auch durch die Räume der anderen Unternehmen latscht), dann ist eine betriebliche Abgrenzung nicht mehr möglich. In diesem Fall ist auch eine Regelung auf Betriebsebene faktisch unmöglich, in diesem Fall beginnt die Zuständigkeit des KBR! Und dann ist eine KBV ob es Euch passt oder nicht auch für Euch gültig!
Kritisch wird es, wenn die Kontrolle beim betreten des Konzerngeländes erfolgt, faktisch aber Eure betrieblichen Räume in sich abgeschlossen sind. Es stellt sich dann die Frage ob es zwingend erforderlich ist Euch zu kontrollieren, obwohl ihr ja die Räume der anderen Betriebe gar nicht berührt. Besteht dann auch eine Gefahr welcher Art auch immer wenn ihr nur über den Hof latscht? IMHO Nein. Hier beginnt die Grauzone. Die Rechtsprechung sagt: Nur weil es für den AG ZWECKMÄSSIG ist die Kontrollen zentral durchführen zu lassen ist nicht der KBR per se zuständig, da dessen Zuständigkeit nicht zwingend ist. z.B. könnte ja Euer BR regeln das Eure MA nicht kontrolliert werden indem sie sich am Eingang ausweisen!
Faktisch kann der AG Torkontrollen nur dann zwingend verlangen wenn der dringende Tatverdacht besteht. Eine pauschale Kontrolle ohne erkennbaren Grund dürfte gegen das Persönlichkeitsrecht der AN verstoßen.
Aber kann der AG der Mutter sagen den und den Mitarbeiter unserer Tochterfirma möchte ich hier im Betrieb nicht mehr sehen wenn es sich nicht kontrollieren läßt.
In diesem Sinne: Wenn der AG der Mutter aktuell keine auf Eure AN anwendbare BV zum Thema Taschenkontrollen hat, dann darf dieser auch die AN nicht kontrollieren. Verweigert also ein AN die Kontrolle und der Mutter-AG läßt ihn deshalb nicht ein, dann kommt Euer AG in Annahmeverzug da er die Pflicht hat entsprechend auf die Mutter einzuwirken, d.h. der AN geht nach Hause hat aber trotzdem Anspruch auf vollen Lohn! Wie das Euer AG dann mit der Mutter regelt muss nicht Euer Problem sein. Faktisch solltet ihr wenn so ein Fall aufgetreten ist allerdings mit einem Beschlußverfahren reagieren welches Eurem AG aufgibt dafür zu sorgen das die Taschenkontrollen unterbleiben! Kann ja nicht sein, das Eure AN dann ihren Lohn wegen so was einklagen müssen!
31.05.2011 um 14:41 Uhr
rkoch Wie sind eine Tochterfirma und sind auf dem Gelände unserer Mutter als Mieter einer Halle
... also IMHO räumlich getrennt :-D
Zur Klärung dieser Angelegenheit, habe ich den Brief an den AG vorgeschlagen...
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