Arbeitszeitregelung
Hallo, wir sind neu als BR. In unserem Unternehmen gibt es eine BV, die regelt, dass die AZ von 27 h/W auf 35 h/W jeden Monat geändert werden kann. Kann unser GF Arbeitsverträge für Neueinstellungen eine flexible AZ von 20h/W - 40 h/W anbieten?Oder zählt die Betriebsvereinbarung?
Community-Antworten (4)
27.05.2011 um 23:08 Uhr
@glamour Ein klassischer Fall für ein Arbeitsrecht-Seminar! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun: KAPOVAZ und andererseits flexible AZ (vermutlich für die Altverträge)
27.05.2011 um 23:31 Uhr
Das kann man sicher nur per Mail erklären ;-)
28.05.2011 um 23:33 Uhr
davon ausgehend, das ich deine Frage richtig verstehe
der AG möchte im Arbeitsvertrag festlegen, daß die Arbeitszeit zwischen 20 und 40 Std betragen soll ?
daß er faktisch festlegen könnte, daß die Arbeitszeit um 100% variieren dürfte ?
das wäre nach § 307 BGB unwirksam
30.05.2011 um 11:08 Uhr
Ein Detail wurde noch nicht erwähnt:
Der AG (und AN) ist natürlich frei die ArbeitsDAUER ohne MB des BR in den Verträgen zu vereinbaren. WENN er es aber tut und tut es KOLLEKTIV, dann ist der BR in der MB bzgl. Verteilung der AZ (§87 (1) 2.). Also GILT zunächst noch die BV! Er kann von dem einzelvertraglich vereinbarten erweiterten Rahmen nur dann Gebrauch machen, wenn es dazu auch eine Vereinbarung mit dem BR gibt. So lange es diese nicht gibt kann er nur im Rahmen der bestehenden Vereinbarung auf diese Möglichkeit der AZ-Flexibilisierung zurückgreifen.
Eine neue Vereinbarung braucht es nur nicht bei "echter Gleitzeit", sofern die dort vereinbarten Regeln (Rahmen- und Kernzeit, sowie Arbeitstage) den neu vereibarten Rahmen mit abdecken. Bei der Variante die Du beschreibst (entweder 27 oder 35, monatsweise fix) kann er auch nur diese Möglichkeiten nutzen, für mehr braucht er eine neue Vereinbarung. Allerdings kann der Betriebsrat sich einer Regelung die den vollen Rahmen ausnutzt auch nicht verweigern, da er über die Dauer nicht mitbestimmt. Volles MBR hat der BR aber bzgl. Lage, Verteilung auf die Werktage UND den Regeln wie der AG die veränderten AZten abrufen kann.
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