Erstellt am 27.05.2011 um 14:01 Uhr von rkoch
Alle relevanten Informationen im Wahlausschreiben können noch geändert werden so lange sie noch keine unmittelbare Wirkung erzielt haben und eine ausreichende Ankündigungsfrist verbleibt, sprich: so lange ALLE Wähler noch von der Änderung Kennntnis nehmen können.
Insofern wäre eine Korrektur des Wahlortes ca. 2 Wochen vor Wahltermin problemlos möglich, später wäre es zweckmäßig die Änderung den Mitarbeitern etwas deutlicher aufs Auge zu drücken, z.B. durch persönliche Mitteilung. Wobei der WahlORT (so lange er sich noch innerhalb des Betriebes befindet) eher unkritisch ist da man die Wähler ja im Zweifelsfalle mit entsprechenden Schildern umleiten kann. Kritischer wäre z.B. der WahlZEITPUNKT aus offensichtlichen Gründen.