Erstellt am 27.05.2011 um 08:46 Uhr von rolfo
Ihr seid ja hier in der Mitbestimmung, macht also eine BV in der ihr gerade die Punkte reinbringt.
Ohne die Zustimmung des BR geht doch da nix.
Erstellt am 27.05.2011 um 09:03 Uhr von Südmann
normalerweise hätte der AG keine neuen Kameras anbringen dürfen, ohne den BR dazu angehört zu haben
also "sachlich" mit kurzer Fristsetzung darum bitten, hier Einverständnis mit dem BR zu erreichen
oder ebenso "sachlich" mit kurzer Fristsetzung die Entfernung dieser Kameras bis zur Zustimmung des BR fordern, im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens unter Androhung eines Zwangsgeldes, das man ins Ermessen des Gerichts legt, durchsetzen,
gerne auch im Rahmen einer einstweiligen Verfügung
dazu einen Anwalt beauftragen, den der AG nach § 40 BetrVG bezahlen muß
Erstellt am 27.05.2011 um 09:33 Uhr von neskia
"...Wie könnte man dieses Problem sachlich zusammen mit dem BetrVG §87 Abs.6 beheben? ..."
Den AG auf die möglichen finanziellen Konsequenzen hinweisen, LAG Hessen (Frankf. a. Main) Urteil vom 25.10.2010, Az. 7 Sa 1586/09 und anbieten ihn aus dem Dilemma mit einer BV nach §87 (1) 6 zu bringen.
Was die Kunden anbetrifft, das ist für den BR nicht relevant, für euch zählen nur die MA (§5 BetrVG)
Erstellt am 27.05.2011 um 09:40 Uhr von DonJohnson
*Hatte jemand einen ähnlichen Fall?*
Ja, ein großer Lebensmitteldiscounter - Namens L...
Erstellt am 27.05.2011 um 16:13 Uhr von ganther
Nachdem wir über NEUE Kameras sprechen würde mich ja mal interessieren was wu^rde denn zu den ALTEN Kameras vereinbart.... Evtl. hat der BR nämlich zur Zeit kein MBR da eine gültige BV dies abdeckt.....