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Neue Kameras

D
Dozzemer
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Verkaufsraum (Einzelhandel, Elektromarkt) wurden neue Kameras angebracht. Eine der Kameras, direkt über der Kasse, halten wir für besonders bedenklich, da diese PIN-Eingaben der Kunden und die Dekolteebereiche unserer weiblichen Kassenkräfte filmt. Hatte jemand einen ähnlichen Fall? Wie könnte man dieses Problem sachlich zusammen mit dem BetrVG §87 Abs.6 beheben?

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Community-Antworten (5)

R
rolfo

27.05.2011 um 10:46 Uhr

Ihr seid ja hier in der Mitbestimmung, macht also eine BV in der ihr gerade die Punkte reinbringt. Ohne die Zustimmung des BR geht doch da nix.

S
Südmann

27.05.2011 um 11:03 Uhr

normalerweise hätte der AG keine neuen Kameras anbringen dürfen, ohne den BR dazu angehört zu haben

also "sachlich" mit kurzer Fristsetzung darum bitten, hier Einverständnis mit dem BR zu erreichen

oder ebenso "sachlich" mit kurzer Fristsetzung die Entfernung dieser Kameras bis zur Zustimmung des BR fordern, im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens unter Androhung eines Zwangsgeldes, das man ins Ermessen des Gerichts legt, durchsetzen, gerne auch im Rahmen einer einstweiligen Verfügung dazu einen Anwalt beauftragen, den der AG nach § 40 BetrVG bezahlen muß

N
neskia

27.05.2011 um 11:33 Uhr

"...Wie könnte man dieses Problem sachlich zusammen mit dem BetrVG §87 Abs.6 beheben? ..."

Den AG auf die möglichen finanziellen Konsequenzen hinweisen, LAG Hessen (Frankf. a. Main) Urteil vom 25.10.2010, Az. 7 Sa 1586/09 und anbieten ihn aus dem Dilemma mit einer BV nach §87 (1) 6 zu bringen.

Was die Kunden anbetrifft, das ist für den BR nicht relevant, für euch zählen nur die MA (§5 BetrVG)

D
DonJohnson

27.05.2011 um 11:40 Uhr

Hatte jemand einen ähnlichen Fall? Ja, ein großer Lebensmitteldiscounter - Namens L...

G
ganther

27.05.2011 um 18:13 Uhr

Nachdem wir über NEUE Kameras sprechen würde mich ja mal interessieren was wu^rde denn zu den ALTEN Kameras vereinbart.... Evtl. hat der BR nämlich zur Zeit kein MBR da eine gültige BV dies abdeckt.....

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