Gleittage am Tag der Betriebsratssitzung
Hallo Zusammen,
wir haben in unserer Firma ein Gleitzeitmodel, das es unseren Mitarbeiter ermöglicht einen Tag freizunehmen für Termine( z. B. Amtstermin, Zahnarzt).
Können wir als Betriebsräte an Sitzungstagen Gleitage nehmen oder müssen wir Urlaubstage nutzen? Kennt hier jemand die Rechtslage?
Community-Antworten (7)
19.01.2022 um 22:23 Uhr
Warum wollt wollt Ihr an Sitzungstagen frei nehmen?
19.01.2022 um 22:39 Uhr
@ tante frieda Termine beim Bürgerbüro/Amt oder familiäre Gründe fallen manchmal auf Sitzungstage. Es wäre für die Kollegen dann günstig eine Gleitzeitag verwenden zu dürfen und wir ein Ersatzmitglied einladen. Bin mir aber unsicher, ob dies rechtlich möglich ist oder nur Urlaubstage zu verwenden klüger wäre.
20.01.2022 um 01:26 Uhr
Wüsste absolut nicht, aus was sich ein Verbot von Gleitzeittagen (an Sitzungstagen) ergeben sollte. Aber ich sehe darin ebenfalls keinerlei Vorteil (wieso ist Gleitzeit günstiger als Urlaub?).
20.01.2022 um 08:20 Uhr
Ich würde sagen, dass es schon einen Unterschied macht und zwar für die Frage ob das BR-Mitglied bei "Gleitzeittagen" überhaupt als verhindert gilt. Das BetrVG sieht ganz klare Verhinderungsgründe. Einen Gleitzeittag würde ich da genau so werten wie ein normaler freier Tag, der ja bekanntermaßen eben nicht für eine Verhinderung des BR-Mitgliedes sorgt.
20.01.2022 um 08:52 Uhr
Prinzipiell kann das BRM-Mitglied sich an einen Gleitzeittag als verhindert erklären. Ebenso wie auch an seinen Schichtfrei-Tag.
Allerdings warum lege ich meine Termine bewusst auf einen Sitzungstag?
Der BRV ist nicht verpflichtet, den Verhinderungsgrund explizit nachzuprüfen, er kann auf das Verantwortungsbewusstsein des BRM vertrauen.
20.01.2022 um 11:31 Uhr
@xyz68
"Termine beim Bürgerbüro/Amt oder familiäre Gründe fallen manchmal auf Sitzungstage."
Manchmal kann man sich das ja auch gar nicht selbst aussuchen.
20.01.2022 um 12:30 Uhr
@ celestro,
und dann erkläre ich dem BRV, dass ich verhindert bin.
Bei uns war jahrelang ein 4-Schichtmodell üblich. Irgendjemand hatte frei oder hat eben auch mal Überstunden abgebummelt. Sitzungstermine kannte man ja. Also hat man im Fall der Fälle den BRV gesagt, dass man nicht kann. Bei Urlaub und Krankheit ist es genau umgekehrt, da braucht man nur Bescheid zu geben, wenn man trotzdem an der Sitzung teilnehmen möchte.
Grundsätzlich darf der BRV darauf vertrauen, dass das BRM die Interessen entsprechend abwägt und entscheidet.
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