W.A.F. LogoSeminare

Wahlberechtigt

S
Steffen_PF
Jan 2022 bearbeitet

Hallo, Zeitarbeiter die länger als 3 Monate (mit Unterbrechungen) im Betrieb beschäftigt sind dürfen wählen. Auf welchen Zeitraum beziehen sich die 3 Monate? Sind das im gesamten 92 Arbeitstage die sie seit Eintrittsdatum für den Betrieb gearbeitet habenm oder müssen die Zeitarbeiter in den letzten 12 Monaten zum Tag der BR Wahl 3 Monate mit Unterbrechung beschäftigt gewesen sein?

Vielen Dank

43103

Community-Antworten (3)

C
celestro

19.01.2022 um 14:28 Uhr

Letzteres! Arbeitstage werden bei Fristen niemals als Monate gerechnet.

S
Steffen_PF

19.01.2022 um 14:34 Uhr

Vielen Dank Celestro,

J
John_

19.01.2022 um 14:45 Uhr

Die Berechnung kannst du dir unter Umständen auch sparen. Bei Zeitarbeitern zählt auch, wenn nur geplant ist, sie länger als 3 Monate zu beschäftigen. Wenn ein ZA eine Woche vor dem Wahltag anfängt, aber seine geplante Einsatzdauer >3 Monate ist, darf er wählen.

Ihre Antwort