Wahlberechtigt
Hallo, Zeitarbeiter die länger als 3 Monate (mit Unterbrechungen) im Betrieb beschäftigt sind dürfen wählen. Auf welchen Zeitraum beziehen sich die 3 Monate? Sind das im gesamten 92 Arbeitstage die sie seit Eintrittsdatum für den Betrieb gearbeitet habenm oder müssen die Zeitarbeiter in den letzten 12 Monaten zum Tag der BR Wahl 3 Monate mit Unterbrechung beschäftigt gewesen sein?
Vielen Dank
Community-Antworten (3)
19.01.2022 um 14:28 Uhr
Letzteres! Arbeitstage werden bei Fristen niemals als Monate gerechnet.
19.01.2022 um 14:34 Uhr
Vielen Dank Celestro,
19.01.2022 um 14:45 Uhr
Die Berechnung kannst du dir unter Umständen auch sparen. Bei Zeitarbeitern zählt auch, wenn nur geplant ist, sie länger als 3 Monate zu beschäftigen. Wenn ein ZA eine Woche vor dem Wahltag anfängt, aber seine geplante Einsatzdauer >3 Monate ist, darf er wählen.
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