Hallo,

in unserer Filiale gibt es seit November 2010 keine eigene SBV mehr, da bei der Wahl Fehler gemacht wurden. Das Ganze ging auch vor Gericht und die Klage des wurde abgewiesen. Seit dem war offiziell die Gesamtschwerbehinderten Vertretung für uns zuständig solange es keine Neuwahlen gibt. Ist auch im Prinzip okay, das Problem ist halt, dass wir diese immer nur sehr schwer erreichen können. Aus dem Grund, haben wir als BR beschlossen, eine Kollegin aus unserem Gremiun, die selber schwerbehindert ist, sozusagen als Ansprechpartner auszuwählen und haben auch einen dementsprechenden Aushang gemacht. Finden die Kollegen auch sehr gut. Da die Kolleigin aber nun selber keine großen Erfahrungen damit hat, haben wir als nächstes beschlossen, sie zu einen Seminar für Schwerbehinderten zu schicken.
Nun sagt die GSV, dass sie das nicht dürfte, solange allles andere noch nicht geregelt ist.
Wir als BR sehen das aber ein wenig anders. Wie sollen wir den Kollegen helfen, wenn wir uns da nicht gut auskennen und die GSV so schlecht zu erreichen ist.

Ich wüßte nun gern von Euch, ob es da eine Gesetzesgrundlage gitb, dass man ein BR Mitglied zu einen solchen Seminar schicken kann?

Danke schon im voraus für Eure Antworten.

Gruß Sabine