Erstellt am 19.05.2011 um 15:52 Uhr von Husky
Wenn du in Rente gehst, erledigt sich das von alleine.
Wenn du weiter machen möchtest, solltest du vor Renteneintritt eine geringfügige Beschäftigung in deinem Betrieb beginnen, dann gehts weiter.
Erstellt am 19.05.2011 um 15:57 Uhr von tuetchen
Wo finde ich die Rechtsgrundlage?
Erstellt am 19.05.2011 um 16:01 Uhr von Südmann
Erstellt am 19.05.2011 um 16:01 Uhr von Husky
Geh einfach in Rente, dann bist du kein Mitarbeiter mehr und kannst kein BRM mehr sein.
Erstellt am 19.05.2011 um 17:09 Uhr von kunzundhinz
Husky
...das geht aber auch nur so, wenn diese gerinfügige Beschäftigung schon während des Hauptjob beginnt als paralell läuft. Denn sonst endet der Hauptjob und der andere beginnt was ein Ende des BR-Mandates bedeutet.
Bei einem solchen Mini-Job muss der Betroffene aber aufpassen, dass keine "Mehrarbeit" durch das Mandat entsteht. Denn dieses könnte dann beim Thema "Mini-Job" Probleme bringen.
Erstellt am 19.05.2011 um 18:00 Uhr von nicoline
Husky,
*Wenn du weiter machen möchtest, solltest du vor Renteneintritt eine geringfügige Beschäftigung in deinem Betrieb beginnen, dann gehts weiter.*
Nein!
*...das geht aber auch nur so, wenn diese gerinfügige Beschäftigung schon während des Hauptjob beginnt als paralell läuft.*
Nein!
Erstellt am 19.05.2011 um 20:24 Uhr von Husky
Hinzundkunz
Das war genau meine Aussage.
Nicoline
Aber sicher doch.
Erstellt am 19.05.2011 um 20:41 Uhr von nicoline
Husky,
aber sicher nicht.
Erstellt am 20.05.2011 um 07:27 Uhr von nicoline
Hallo tuetchen,
Du kannst, während Du noch eine sogenannte "Hauptbeschäftigung" hast keine geringfügige Nebenbeschäftigung bei dem selben AG eingehen. Mit dem Eintritt in die Rente endet Dein Beschäftigungsverhältnis, selbst, wenn Du direkt im Anschluss eine geringfügige Beschäftigung eingehst, ist Dein Arbeitsverhältnis, mindestens für die Dauer der "juristischen Sekunde", beendet, so dass § 24 3. zum Tragen kommt.
Erstellt am 20.05.2011 um 13:33 Uhr von Kölner
@nicoline
Man kann nicht GfB bei dem gleichen AG sein? Das ist mir jetzt völlig neu!
Erstellt am 20.05.2011 um 14:42 Uhr von Husky
kölner
das man nur die Versicherungsfreiheit für die Zeit bis zur Rente verliert, scheint für gewisse User hier zu deffizil zu sein.
Erstellt am 20.05.2011 um 15:13 Uhr von Lotte
tuetchen,
was möchtest Du denn? Und was wäre denn im Sinne der KollegInnen? Und ganz wichtig: was steht zum Rentenalter, Renteneintritt im AV/TV?
Es gibt auch den Fall eines BRV, der seine Stundenzahl bei Erreichen des Rentenalters auf die Zahl verringert hat, die er zur Erledigung seines Mandats benötigt. Der ist, soweit ich weiß, nun schon 5 Jahre in Rente und wurde wieder gewählt.
Ich finde das allerdings mehr als fragwürdig.
Erstellt am 20.05.2011 um 15:32 Uhr von Husky
ein nettes Ablenkungsmanöver.
Erstellt am 20.05.2011 um 19:30 Uhr von Kölner
@husky
Da Du so gelehrt daherkommst, wundert es mich, dass Du so personalisierbare Rechtschreibfehler machst...
Erstellt am 20.05.2011 um 20:36 Uhr von nicoline
Kölner,
*Das ist mir jetzt völlig neu!*
Stimmt, das wäre auch völlig neu. Bei uns im Betrieb ist es so eingebrannt "Geht nicht bei demselben Arbeitgeber".... das ich ausgeblendet habe ...wenn/weil.....warum
Ich nehme also meine Antwort zurück!
husky,
wenn Du andere user mit Deiner Häme überziehst, solltest Du den Inhalt dieser Häme wenigstens richtig schreiben können. Für Dich, zum Lernen: DIFFIZIL, aber, wir hätten sicher Verständnis, wenn Du Dich selbst als Legastheniker outest, bevor andere mit diesem nicht öffentlichen Wissen an das Tageslicht treten!!
Erstellt am 20.05.2011 um 20:46 Uhr von Immie
Selbst der TVöD macht zwei Arbeitsverträge bei ein und demselben Arbeitgeber möglich.
Hört sich komisch an, ist aber so.
Erstellt am 20.05.2011 um 20:55 Uhr von Lotte
Husky,
Ablenkungsmanöver? Ist es Dir lieber, wenn ich schreibe, dass Deine Antwort 1 Quatsch ist?
Entweder erlischt das AV bei Erreichung des Rentenalters gemäß TV, dann nützt die GFB auch nix oder die Weiterarbeit ist möglich, dann muss auch keine GFB angestrebt werden. Je nach Lage der Dinge, kann man sogar einfach voll weiterarbeiten trotz Rentenbezug.
Erstellt am 20.05.2011 um 21:12 Uhr von Husky
Oh. Noch eine resistente. Die Sirenen sind los.
Nicoline
Du solltest nicht so über Legasteniker reden.
Erstellt am 20.05.2011 um 21:20 Uhr von nicoline
Wie ich über was rede ist sicher nicht so schlimm, wie Deine Unterstellungen und das war jetzt das Letzte was ich zu Dir gesprochen/geschrieben habe!
Erstellt am 20.05.2011 um 21:22 Uhr von Lotte
Husky,
frustriert, einsam, unverstanden? Tja, manche müssen das im Forum ausleben ;-)
tuetchen,
vielleicht hilft dies:
http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachartikel_detail.php?id=771&Fachgebiet_id=136
Erstellt am 20.05.2011 um 21:39 Uhr von Husky
nicoline
wie du dich hier äußerst haben viele schon mitbekommen und einfach satt.
Lotte
Wenn dein Leben so dunkel ist, kann es doch bei anderen sehr hell geworden sein;-)
Erstellt am 20.05.2011 um 21:47 Uhr von Lotte