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Darf ich in der Rente das BR-Mandat fortführen?

T
Tuetchen
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Leute,

einige Fragen bewegen mich aus persönlichen Gründen...

Leider habe ich so viele unterschiedliche Antworten erhalten, daß ich nun vollständig verwirrt bin.

Zur Frage:

Was passiert mit meinem BR-Mandat, wenn ich in wenigen Monaten in Rente gehe? Muß ich zurück treten? Erledigt sich der Rücktritt mit dem Renteneintritt?

Oder kann ich gar bis zum Ende der Amtzeit meine Betriebsratstätigkeiten fortführen?

Bin ja mal auf Eure Antworten gespannt!

3.648022

Community-Antworten (22)

H
Husky

19.05.2011 um 17:52 Uhr

Wenn du in Rente gehst, erledigt sich das von alleine. Wenn du weiter machen möchtest, solltest du vor Renteneintritt eine geringfügige Beschäftigung in deinem Betrieb beginnen, dann gehts weiter.

T
tuetchen

19.05.2011 um 17:57 Uhr

Wo finde ich die Rechtsgrundlage?

S
Südmann

19.05.2011 um 18:01 Uhr

§ 24 Abs. 3 BetrVG

H
Husky

19.05.2011 um 18:01 Uhr

Geh einfach in Rente, dann bist du kein Mitarbeiter mehr und kannst kein BRM mehr sein.

K
kunzundhinz

19.05.2011 um 19:09 Uhr

Husky

...das geht aber auch nur so, wenn diese gerinfügige Beschäftigung schon während des Hauptjob beginnt als paralell läuft. Denn sonst endet der Hauptjob und der andere beginnt was ein Ende des BR-Mandates bedeutet.

Bei einem solchen Mini-Job muss der Betroffene aber aufpassen, dass keine "Mehrarbeit" durch das Mandat entsteht. Denn dieses könnte dann beim Thema "Mini-Job" Probleme bringen.

N
nicoline

19.05.2011 um 20:00 Uhr

Husky, Wenn du weiter machen möchtest, solltest du vor Renteneintritt eine geringfügige Beschäftigung in deinem Betrieb beginnen, dann gehts weiter. Nein!

...das geht aber auch nur so, wenn diese gerinfügige Beschäftigung schon während des Hauptjob beginnt als paralell läuft. Nein!

H
Husky

19.05.2011 um 22:24 Uhr

Hinzundkunz Das war genau meine Aussage.

Nicoline Aber sicher doch.

N
nicoline

19.05.2011 um 22:41 Uhr

Husky, aber sicher nicht.

N
nicoline

20.05.2011 um 09:27 Uhr

Hallo tuetchen, Du kannst, während Du noch eine sogenannte "Hauptbeschäftigung" hast keine geringfügige Nebenbeschäftigung bei dem selben AG eingehen. Mit dem Eintritt in die Rente endet Dein Beschäftigungsverhältnis, selbst, wenn Du direkt im Anschluss eine geringfügige Beschäftigung eingehst, ist Dein Arbeitsverhältnis, mindestens für die Dauer der "juristischen Sekunde", beendet, so dass § 24 3. zum Tragen kommt.

K
Kölner

20.05.2011 um 15:33 Uhr

@nicoline Man kann nicht GfB bei dem gleichen AG sein? Das ist mir jetzt völlig neu!

H
Husky

20.05.2011 um 16:42 Uhr

kölner das man nur die Versicherungsfreiheit für die Zeit bis zur Rente verliert, scheint für gewisse User hier zu deffizil zu sein.

L
Lotte

20.05.2011 um 17:13 Uhr

tuetchen, was möchtest Du denn? Und was wäre denn im Sinne der KollegInnen? Und ganz wichtig: was steht zum Rentenalter, Renteneintritt im AV/TV?

Es gibt auch den Fall eines BRV, der seine Stundenzahl bei Erreichen des Rentenalters auf die Zahl verringert hat, die er zur Erledigung seines Mandats benötigt. Der ist, soweit ich weiß, nun schon 5 Jahre in Rente und wurde wieder gewählt. Ich finde das allerdings mehr als fragwürdig.

H
Husky

20.05.2011 um 17:32 Uhr

ein nettes Ablenkungsmanöver.

K
Kölner

20.05.2011 um 21:30 Uhr

@husky Da Du so gelehrt daherkommst, wundert es mich, dass Du so personalisierbare Rechtschreibfehler machst...

N
nicoline

20.05.2011 um 22:36 Uhr

Kölner, Das ist mir jetzt völlig neu! Stimmt, das wäre auch völlig neu. Bei uns im Betrieb ist es so eingebrannt "Geht nicht bei demselben Arbeitgeber".... das ich ausgeblendet habe ...wenn/weil.....warum Ich nehme also meine Antwort zurück!

husky, wenn Du andere user mit Deiner Häme überziehst, solltest Du den Inhalt dieser Häme wenigstens richtig schreiben können. Für Dich, zum Lernen: DIFFIZIL, aber, wir hätten sicher Verständnis, wenn Du Dich selbst als Legastheniker outest, bevor andere mit diesem nicht öffentlichen Wissen an das Tageslicht treten!!

I
Immie

20.05.2011 um 22:46 Uhr

Selbst der TVöD macht zwei Arbeitsverträge bei ein und demselben Arbeitgeber möglich. Hört sich komisch an, ist aber so.

L
Lotte

20.05.2011 um 22:55 Uhr

Husky, Ablenkungsmanöver? Ist es Dir lieber, wenn ich schreibe, dass Deine Antwort 1 Quatsch ist? Entweder erlischt das AV bei Erreichung des Rentenalters gemäß TV, dann nützt die GFB auch nix oder die Weiterarbeit ist möglich, dann muss auch keine GFB angestrebt werden. Je nach Lage der Dinge, kann man sogar einfach voll weiterarbeiten trotz Rentenbezug.

H
Husky

20.05.2011 um 23:12 Uhr

Oh. Noch eine resistente. Die Sirenen sind los. Nicoline Du solltest nicht so über Legasteniker reden.

N
nicoline

20.05.2011 um 23:20 Uhr

Wie ich über was rede ist sicher nicht so schlimm, wie Deine Unterstellungen und das war jetzt das Letzte was ich zu Dir gesprochen/geschrieben habe!

L
Lotte

20.05.2011 um 23:22 Uhr

Husky, frustriert, einsam, unverstanden? Tja, manche müssen das im Forum ausleben ;-)

tuetchen, vielleicht hilft dies: http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachartikel_detail.php?id=771&Fachgebiet_id=136

H
Husky

20.05.2011 um 23:39 Uhr

nicoline wie du dich hier äußerst haben viele schon mitbekommen und einfach satt.

Lotte Wenn dein Leben so dunkel ist, kann es doch bei anderen sehr hell geworden sein;-)

L
Lotte

20.05.2011 um 23:47 Uhr

Husky, .....;-))))))

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