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Strafversetzung bis zur Kündigung

S
Solomon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen Ich habe da mal eine Frage zum Thema Versetzung eines Mitarbeiters. Folgendes ist geschehen: Ein Kollege von mir wurde nach fast 21 jähriger Betriebszugehörigkeit verhaltensbedingt gekündigt. Er hat in den letzten 2 Jahren 6 Abmahnungen bekommen aus verschiedenen Gründen. Am Tag X hatte er dann wieder einen Fehler gemacht und sich während der Klärung des Sachverhalts mit seinen Vorgesetzten angelegt und diesen im beisein eines Zeugen Beleidigt. Noch am selben Tag wurde er dann mit den Worten „sie möchte ich ab Morgen nicht mehr in der Abteilung arbeiten lassen“ von unserem Werksleiter und der GL quasi Strafversetzt. Der Betriebsrat. hat der Entlassung Widersprochen und der Kollege hat auch einen Anwalt eingeschaltet. Ein paar Tage später haben wir dann vom Betriebsrat nochmals mit der Werks. - und GL gesprochen und haben darauf hingewiesen, das eine solche Versetzung nur bis Maximal 4 Wochen möglich ist, so auch unsere Info von der Gewerkschaft. Von der Werks.- und GL wurde daraufhin die Aussage gemacht: Der kommt da nicht wieder an den Arbeitsplatz hin wo er war. Meine Frage: Kann der Arbeitgeber das so einfach weiter machen? Muss er den Kollegen nicht weiter beschäftigen an seinem bisherigen Arbeitsplatz bis zu Kündigung? Was können wir tun als Betriebsrat? Gibt es Urteile dazu? Noch ein Hinweis: Der Kollege hat nie einen Arbeitsvertrag erhalten. „Damals“ ging das so meistens ohne . Freue mich schon auf eure Antworten, Solomon

2.21007

Community-Antworten (7)

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DonJohnson

19.05.2011 um 13:33 Uhr

Kann der Arbeitgeber das so einfach weiter machen? Nein, so einfach geht es nicht, sollte es sich um eine Versetzung handeln. Dann habt ihr das Zustimmungsverweigerungsrecht nach 99. Wichtig dabei ist nicht nur die Zeitspanne, die du erwähntest. Wichtig ist auch, dass sich die Umstände erheblich ändern. Tun sie das (andere Arbeit), ist auch das eine Versetzung, selbst wenn es nur für ein paar Tage wäre.

Der AG kann ihn aber von der arbeitsvertraglichen Pflicht unter Weiterzahlung des Entgelts freistellen...

K
KBlitz

19.05.2011 um 13:41 Uhr

Hallo Solomon,

der Kollege hat die Kündigung erhalten und ihr habt dieser Widersprochen und somit dem Kollegen die Möglichkeit gegeben im Rahmen einer Kündigungsschutzklage auf Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Verfahrens zu klagen.

Somit könnte der Kollege sich zumindest die Weiterbeschäftigung erst einmal sichern.

Ein großes Problem ist natürlich, dass der Kollegen keinen Arbeitsvertrag hat und somit Dinge wie das Direktionsrecht usw. nicht schriftlich geklärt sind.

Der Arbeitgeber kann nur dazu gezwungen werden den Kollegen weiterzubeschäftigen, jedoch muss es nicht an der selben Stelle sein. Soweit die Tätigkeit die selbe bleibt ist es schwierig etwas dagegen zu unternehmen. Hier kann man nur bezüglich personeller Einzelmaßnahmen die Sache rechtlich prüfen lassen und eventuell eine einstweilige Verfügung erreichen. Aber ob dieses dem Kollegen wirklich hilft stelle ich einmal in Frage.

N
niemand

19.05.2011 um 13:45 Uhr

Lässt sich denn kein Deal aushandeln? Der BR stimmt der Versetzung zu wenn der AG über seinen Schatten springt und dafür die Kündigung zurück nimmt? In der alten Abteilung ginge das nach den Vorfällen sowieso nicht mehr gut.

D
DonJohnson

19.05.2011 um 14:36 Uhr

KBlitz Ein großes Problem ist natürlich, dass der Kollegen keinen Arbeitsvertrag hat und somit Dinge wie das Direktionsrecht usw. nicht schriftlich geklärt sind. Das Direktionsrecht ist so oder so geklärt, hat aber ncihts damit zu tun, dass der BR hier vermutlich ein Zustimmungsverweigerungsrecht hat. Die Gründe um die Zustimmung zu verweigern, sind abschließend im 99er aufgelistet...

Niemand In der alten Abteilung ginge das nach den Vorfällen sowieso nicht mehr gut. Na, deine Glaskugel hätte ich auch gerne...

Außerdem ist unter anderem eine mögliche Versetzung doch wohl ein Widerspruchsgrund... Außerdem ist es anscheinend für einen Deal zu spät (Ein Kollege von mir wurde nach fast 21 jähriger Betriebszugehörigkeit verhaltensbedingt gekündigt.)

D
DonCamillo

19.05.2011 um 21:51 Uhr

..... Wobei ich bei 6 Abmahnung Probleme sehe diesen Kollegen wirklich deshalb zu kündigen bzw. diese auch vor Gericht durchzubekommen. Bei 6 Abmahnungen, ich gehe mal davon aus das bei jeder Abmahnung auch von Kündigung geschrieben wurde, durfte der Kollege dann wohl davon ausgehen, dass dies, Androhung einer Kündigung bei weiterer Verletzung seiner "arbeitsmässigen Pflichten", nur "Geschaffel" war! Wird auf jeden Fall sehr schwer bis unmöglich den Kollegen deshalb zu kündigen! In Zukunft sollte er sich jedoch vorsehen, solche Fehler passieren einem AG nur einmal ;)

R
Rattle

20.05.2011 um 08:10 Uhr

Hallo,

sechs abmahnungen könnten sich aber auch in luft auflösen, vor dem ArbG.

Wir kennen sie ja nicht...........

der BR hat hier richtig gehandelt, meiner meinung nach. bei der beleidigung kennen wir die umstände ebenfalls nicht.

der anwalt von dem kollegen wird ihm schon sagen was zu tun ist.

MFG

H
Husky

20.05.2011 um 10:04 Uhr

Aus dem Urlaub zurück? Du wirst schon gesucht und vermisst.

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