Hallo zusammen
Ich habe da mal eine Frage zum Thema Versetzung eines Mitarbeiters. Folgendes ist geschehen: Ein Kollege von mir wurde nach fast 21 jähriger Betriebszugehörigkeit verhaltensbedingt gekündigt. Er hat in den letzten 2 Jahren 6 Abmahnungen bekommen aus verschiedenen Gründen. Am Tag X hatte er dann wieder einen Fehler gemacht und sich während der Klärung des Sachverhalts mit seinen Vorgesetzten angelegt und diesen im beisein eines Zeugen Beleidigt. Noch am selben Tag wurde er dann mit den Worten „sie möchte ich ab Morgen nicht mehr in der Abteilung arbeiten lassen“ von unserem Werksleiter und der GL quasi Strafversetzt. Der Betriebsrat. hat der Entlassung Widersprochen und der Kollege hat auch einen Anwalt eingeschaltet. Ein paar Tage später haben wir dann vom Betriebsrat nochmals mit der Werks. - und GL gesprochen und haben darauf hingewiesen, das eine solche Versetzung nur bis Maximal 4 Wochen möglich ist, so auch unsere Info von der Gewerkschaft. Von der Werks.- und GL wurde daraufhin die Aussage gemacht: Der kommt da nicht wieder an den Arbeitsplatz hin wo er war.
Meine Frage: Kann der Arbeitgeber das so einfach weiter machen?
Muss er den Kollegen nicht weiter beschäftigen an seinem bisherigen Arbeitsplatz bis zu Kündigung? Was können wir tun als Betriebsrat? Gibt es Urteile dazu?
Noch ein Hinweis: Der Kollege hat nie einen Arbeitsvertrag erhalten. „Damals“ ging das so meistens ohne .
Freue mich schon auf eure Antworten,
Solomon