Erstellt am 19.05.2011 um 11:33 Uhr von DonJohnson
*Kann der Arbeitgeber das so einfach weiter machen?*
Nein, so einfach geht es nicht, sollte es sich um eine Versetzung handeln. Dann habt ihr das Zustimmungsverweigerungsrecht nach 99.
Wichtig dabei ist nicht nur die Zeitspanne, die du erwähntest. Wichtig ist auch, dass sich die Umstände erheblich ändern. Tun sie das (andere Arbeit), ist auch das eine Versetzung, selbst wenn es nur für ein paar Tage wäre.
Der AG kann ihn aber von der arbeitsvertraglichen Pflicht unter Weiterzahlung des Entgelts freistellen...
Erstellt am 19.05.2011 um 11:41 Uhr von KBlitz
Hallo Solomon,
der Kollege hat die Kündigung erhalten und ihr habt dieser Widersprochen und somit dem Kollegen die Möglichkeit gegeben im Rahmen einer Kündigungsschutzklage auf Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Verfahrens zu klagen.
Somit könnte der Kollege sich zumindest die Weiterbeschäftigung erst einmal sichern.
Ein großes Problem ist natürlich, dass der Kollegen keinen Arbeitsvertrag hat und somit Dinge wie das Direktionsrecht usw. nicht schriftlich geklärt sind.
Der Arbeitgeber kann nur dazu gezwungen werden den Kollegen weiterzubeschäftigen, jedoch muss es nicht an der selben Stelle sein. Soweit die Tätigkeit die selbe bleibt ist es schwierig etwas dagegen zu unternehmen. Hier kann man nur bezüglich personeller Einzelmaßnahmen die Sache rechtlich prüfen lassen und eventuell eine einstweilige Verfügung erreichen. Aber ob dieses dem Kollegen wirklich hilft stelle ich einmal in Frage.
Erstellt am 19.05.2011 um 11:45 Uhr von Niemand
Lässt sich denn kein Deal aushandeln? Der BR stimmt der Versetzung zu wenn der AG über seinen Schatten springt und dafür die Kündigung zurück nimmt? In der alten Abteilung ginge das nach den Vorfällen sowieso nicht mehr gut.
Erstellt am 19.05.2011 um 12:36 Uhr von DonJohnson
KBlitz
*Ein großes Problem ist natürlich, dass der Kollegen keinen Arbeitsvertrag hat und somit Dinge wie das Direktionsrecht usw. nicht schriftlich geklärt sind.*
Das Direktionsrecht ist so oder so geklärt, hat aber ncihts damit zu tun, dass der BR hier vermutlich ein Zustimmungsverweigerungsrecht hat. Die Gründe um die Zustimmung zu verweigern, sind abschließend im 99er aufgelistet...
Niemand
*In der alten Abteilung ginge das nach den Vorfällen sowieso nicht mehr gut.*
Na, deine Glaskugel hätte ich auch gerne...
Außerdem ist unter anderem eine mögliche Versetzung doch wohl ein Widerspruchsgrund...
Außerdem ist es anscheinend für einen Deal zu spät (Ein Kollege von mir wurde nach fast 21 jähriger Betriebszugehörigkeit verhaltensbedingt gekündigt.)
Erstellt am 19.05.2011 um 19:51 Uhr von DonCamillo
..... Wobei ich bei 6 Abmahnung Probleme sehe diesen Kollegen wirklich deshalb zu kündigen bzw. diese auch vor Gericht durchzubekommen. Bei 6 Abmahnungen, ich gehe mal davon aus das bei jeder Abmahnung auch von Kündigung geschrieben wurde, durfte der Kollege dann wohl davon ausgehen, dass dies, Androhung einer Kündigung bei weiterer Verletzung seiner "arbeitsmässigen Pflichten", nur "Geschaffel" war! Wird auf jeden Fall sehr schwer bis unmöglich den Kollegen deshalb zu kündigen! In Zukunft sollte er sich jedoch vorsehen, solche Fehler passieren einem AG nur einmal ;)
Erstellt am 20.05.2011 um 06:10 Uhr von Rattle
Hallo,
sechs abmahnungen könnten sich aber auch in luft auflösen, vor dem ArbG.
Wir kennen sie ja nicht...........
der BR hat hier richtig gehandelt, meiner meinung nach. bei der beleidigung kennen wir die umstände ebenfalls nicht.
der anwalt von dem kollegen wird ihm schon sagen was zu tun ist.
MFG
Erstellt am 20.05.2011 um 08:04 Uhr von Husky
Aus dem Urlaub zurück? Du wirst schon gesucht und vermisst.