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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung wegen sexueller Belästigung

W
wasserfall
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter von uns wurde der sexuellen Belästigung beschuldigt und gekündigt. Wir als BR haben dem zugestimmt. Jetzt wurden aber Dinge bekannt, die die ganzen Sache für den gekündigten Mitarbeiter in ein anderes Licht rücken und auch die Aussage der Betroffenen stellt sich jetzt etwas anders da. Können wir im Nachhinein der Kündigung widersprechen bzw die ganze Sache nochmal neu bewerten. welche Möglichkeiten haben wir?

Nachtrag; Wir als Br wurden über den Sachverhalt von der GL benachrichtigt, uns wurden die Namen der Belästigten nicht genannt. Hätten wir darauf bestehen können, um mit Ihnen zu reden?

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Community-Antworten (8)

M
monalisa

02.02.2011 um 16:07 Uhr

@Wasserfall, das ist mal wieder - leider - ein typisches Beispiel für "Richter spielen"! Wenn die Kündigung bereits zugestellt ist, hat der Kollege nur noch die Möglichkeit, innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen, damit ein "echter Richter!" urteilt! Eure Zweifel kommen zu spät........ !!!

U
Ulrik

02.02.2011 um 16:15 Uhr

Ihr habt quasi einer Verdachtskündigung zugestimmt, ohne euch ein ausreichendes Bild zu machen. Von der moralischen Seite mal abgesehen, welche IMHO ein echt schwaches Bild zeichnet, hätte der AN evtl in einem Kündigungsschutzprozess noch eine Chance, daß die Kündigung für ungültig erklärt wird, weil der BR nicht ordnungsgemäß angehört wurde. Zur Anhörung gehören Gründe, und da muß IMHO der Kreis der Belästigen genannt sein.

Aber, wnn wurde die Kündigung ausgesprochen?? Schon drei Wochen her?

S
Südmann

02.02.2011 um 17:12 Uhr

Gottseidank spielt es in einem Kündigungsschutzprozeß insbesondere beim vorliegenden Fall eine eher untergeordnete Rolle, ob der BR einer Kündigung nun zugestimmt hat

es ist nichts verloren für den Betroffenen aber er muß halt klagen

der BR wird hoffentlich seine Lehren aus dieser Geschichte ziehen, oder ?

D
DonJohnson

02.02.2011 um 17:26 Uhr

eigentlich hat es ml ja schon gesagt - ich kann es aber nciht lassen und muß es erneut wiederholen! Ich habe schon immer davor gewarnt, dass ein BR Ankläger und Richter in einer Person ist.

Doof jetzt an diesem Fall ist, dass der kollege vielleicht nichts gemacht hat, und eventuell nun ohne Bezüge da steht - betrachtet man, dass er Geld aufbringen muß um den Anwalt zu bezahlen, hat der nun echt ein "super Geschäft" gemacht.

Und genau aus diesem Grunde sag ich immer, dass man einer Kündigung NIE zustimmen sollte, sondern immer Gründe eines Widerspruchs suchen sollte...

Um deinen Nachtrag zu behandeln: Ja, ihr hättet drauf bestehen MÜSSEN!!! Der Fall war doch von vornherein seltsam - aus welchem Grund wollte der AG diesen Namen nicht nennen, wenn alles koscher ist? Hat er etwa gehaimnisse vor euch? Tolle "vertrauensvolle Zusammenarbeit"...

Leute, ich hoffe das ist euch eine Lehre und ich hoffe ihr lernt unter anderem daraus, dass Seminare sinnvoll sind. Auf solchen wird nämlich die Vorgehensweise eies Gremiums gelehrt - auch für solche Fälle...

P
pfeilenbogen

02.02.2011 um 17:36 Uhr

Ja, durch die Zustimmung zur Kündigung ist dem AN nun das Recht genommen, auf Weiterbeschäftigung bis zur Endgültigen Rechtskraft eines Urteils zur Kündigungsschutzklage genommen. Da dieses Jahre dauern kann, kann dem AN durczh das Verhalten, was nicht zu verstehen ist, des BR ein enormer Schaden entstehen.

http://www.ratgeber-recht24.de/Kuendigung_Teil_2/Anspruch_auf_Weiterbeschaeftigung.html

Da kann er nun nur sagen "Vielen Dank BR" :-((

M
monalisa

02.02.2011 um 17:45 Uhr

@all, also, jetzt wurde "Wasserfall" wohl genügend zusammengeschissen.... :-( Sind wir uns doch alle mal ehrlich, welche Betriebsräte/Gremien sind wohl schon fehlerlos? Sicher, dieser Fall ist schon gravierend, aber er zeigt auch, dass Seminare unumgänglich sind!

D
DonJohnson

02.02.2011 um 18:00 Uhr

Ja ML, auch ich habe an unserem Gremium ne Menge auszusetzen - leider habe auch ich da nicht immer die "politische Mehrheit" die es bräuchte. ich denke aber, dass wenn so ein gravierender Fehler passiert, man diesem Gremium diese in aller Härte aufzeigen muß, damit nämlich genau sowas kein zweites mal passiert...

Würden wir alle sagen: " och nciht so schlimm" wäre das fachlich und menschlich falsch.

Diesen Fred kann und sollte er dem Gremium zeigen um aufzuzeigen, welche Auswirkungen Beschlüsse des Gremium haben können und in diesem Fall haben...

I
Immie

02.02.2011 um 18:56 Uhr

Da kann man sich nur wünschen, dass dieser Arbeitnehmer einen findigen Anwalt findet, der vielleicht auch §252 und §628 BGB in Erwägung zieht :-)

http://books.google.de/books?id=9V5e2y566bcC&pg=PA286&lpg=PA286&dq=haftung+betriebsrat+nach+dem+bgb&source=bl&ots=W-S_pxQx4A&sig=4mH9BLX50CjENwyi_z1zKfJUdu4&hl=de&ei=CIlJTdLIEYSAOovn6T0&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CBgQ6AEwAA#v=onepage&q=haftung%20betriebsrat%20nach%20dem%20bgb&f=false

@Wasserfall Ihr habt nicht einmal mit dem beschuldigten Kollegen gesprochen?

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