Arbeitsvertrag unauffindbar!
Hallo. Ich hab mal ne Frage. Eine Kollegin sprach mich an, dass sie ihren Arbeitsvertrag nicht finden könne. Sie bräuchte ihn, um irgendwas amtliches zu erledigen. Wir liessen ihr in der Buchhaltung eine Kopie machen, die sie erstmal nehmen könnte. Haben dort gesagt, dass sie, da sie gerade umgezogen ist, derzeit noch nicht an der Vertrag rankommt, blabla. Nun meinte die Kollegin, dass sie Angst hätte, wenn der Chef herausbekommt, dass ihr Vertrag weg ist, dass er ihr einen neuen -ungünstigeren- anbieten würde, weil sie ja keinen mehr hat .... Er ist auch definitiv nicht zu finden, sie sucht ihn wohl schon ewig. Demnächst hat sie auch einen Termin beim Chef, wo sie mit ihm über die Reduzierung ihrer Stunden reden will. Da müsste sie ja ihren Vertrag mitnehmen. Sie hat einen 'alten' Vertrag, der vor über 15 Jahren geschlossen wurde. Ich muss gestehen, ich habe keine Ahnung wie sich das verhält??? Ihr Vertrag besteht doch trotzdem weiterhin??? Würde ihr gerne ein wenig ihrer Angst nehmen. Wie soll sie vorgehen, bzw wie können wir ihr helfen? Dabkeschön.
Community-Antworten (7)
18.05.2011 um 10:43 Uhr
Ich verstehe dein Problem nicht, sie hat doch jetzt die Kopie von der Buchhaltung. Warum sollte der Vertrag nicht weiterbestehen?
18.05.2011 um 10:44 Uhr
Natürlich gilt der alte Vertrag bist entweder eine Änderungskündigung ausgesprochen wurde und keine Kündigungsschutzklage erfolgreich dagegen eingelegt wurde oder Sie einen neuen Vertrag einvernehmlich unterschrieben hat. Auch wenn sie ihren nicht mehr findet gilt der und sie muss keinen neuen Vertrag unterschreiben.
18.05.2011 um 10:47 Uhr
In meinen Augen war es erst auch kein Problem, jedoch macht sie sich Sorgen und ich würde ihr gerne glaubhafte Argumentationen liefern, dass diese unbegründet sind. Wie gesagt, ich stand noch nie vor einem solchen Fakt, ich weiss nicht, wie es ist, wenn das Originaldokument abhanden kommt... Die Kopie hat sie abgegeben. Sie hat sie demzufolge nicht mehr.
18.05.2011 um 10:48 Uhr
Ah, okay vielen Dank. Genau das wollte ich wissen. :)
18.05.2011 um 11:12 Uhr
Die Kopie hat sie abgegeben. Sie hat sie demzufolge nicht mehr.
Und wieso hat sie sich vorher keine Kopie gemacht? Also wird sie sich wohl nochmal eine Kopie aus der Personalabt. geben lassen müssen...
18.05.2011 um 11:21 Uhr
Auch wenn sie ihren (schriftlichen) Vertrag nicht mehr besitzt besteht ein vertragliches Arbeitsverhältnis. Es gibt genügend AN, bei denen es überhaupt niemals was schriftlich gab. Im Streitfall ergibt er sich aus dem wie er gelebt wird. Den monatlichen Lohn, Urlaub, Sozialleistungen. Und das kann die Kollegin belegen.
Es spricht auch nichts dagegen, dass sie den AG/Buchhaltung wieder um eine Kopie bittet. Daneben besteht immer das Recht um Einsicht in die Personalakte (§ 83 BetrVG). Siehe dazu die RN 11 aus Fitting über Kopien und Notizen.
18.05.2011 um 11:21 Uhr
Warum sie sich keine gemacht hat, keine Ahnung. Ist auch nicht so wichtig. Ja wie's aussieht, wird sie sich noch eine Kopie holen müssen. ;)
Verwandte Themen
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Geldwerter Vorteil Steuerfrage Firmenfahrzeug mit Fahrtenbuchregelung - zulässig, dass alles auf einen Betrag abgezogen wird?
ÄlterHallo, Folgender Sachverhalt: Mehrere Mitarbeiter haben ein Firmenfahrzeug mit Fahrtenbuchregelung. Die Fahrtenbücher wurden (leider ohne Quittung) der Personalabteilung in den Jahren 2004 bis
Betriebswahl bei 1 BR und Verhinderung
ÄlterGuten Tag, wir sind ein kleiner Betriebsteil mit 5 MA (keiner in leitender Position) und 1 BRmirglied+1Ersatzmitglied. Der Betriebsrat endet am 31.05. Der BR ist seit 27.04 und bis vorauss. mindesten
Ergänzung zum Arbeitsvertrag
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, da ich ein recht neues BR-Mitglied bin und leider noch nicht die Erfahrung habe, versuche ich auf diesem Wege eine Idee oder einen Weg für einen Mitarbeiter zu finde
Klausel im Arbeitsvertrag - 1Std. pro Woche als Produktivitätsausgleich?
ÄlterHallo, folgenden Fall hat unser Betriebsrat auf dem Tisch: ANin mit Vollzeitbeschäftigungsvertrag vor der Elternzeit hat im Januar eine 40%-Stelle ab 16.6.08 mündlich beantragt. Unser Chef hat nun