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Ende der Elternzeit

T
Torsten
Jan 2018 bearbeitet

Moin Moin,

habt Ihr eine Idee was ich einer Kollegin ( Teilzeit 30 Std. die Woche) Raten kann die aus der Elternzeit kommt und nur noch zb. von 7 bis 15 Uhr Arbeiten kann.

Die Eckdaten: Einzelhandel, Öffnungszeiten Montag - Samstag von 8 bis 20 Uhr.

Im Tarif (Hamburg) ist diesbezüglich nicht viel geregelt.

Über Zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße Torsten

1.28305

Community-Antworten (5)

A
alterBrummbär

15.05.2011 um 13:06 Uhr

@Torsten, nach der Elternzeit geht es nach § 8 Abs. 2 TzBfG.

T
Torsten

15.05.2011 um 13:16 Uhr

@alterBrummbärm, nach dem TzBfG setzt aber eine Veränderung der Arbeitszeit eine Verringerung der Arbeitszeit voraus.

Sehe ich das vielleicht nicht Richtig?

A
alterBrummbär

15.05.2011 um 13:26 Uhr

@Torsten, sorry, sehe gerade das keine Verringerung vorliegt. Dann bleint nur ein nettes Gespräch mit Cheffe und der Hoffnung das er ein verständnisvoller ist und die Chancengleichheit für Beruf und Familie unterstützt. Für die Zukunft wäre eine BV für solche Sache erstrebenswert.

F
Forentroll

16.05.2011 um 08:42 Uhr

@Torsten Wie der alterBrumbär schreibt, kann nur ein nettes Gespräch helfen. Jedoch wird dieser Arbeitszeitwunsch als Trumpfkarte des AGs genommen, um die Kolleginnen loszuwerden. Leider alles wie in vielen Gesetzen im der Praxis wurde die Realität vergessen.

K
Krähe

16.05.2011 um 10:53 Uhr

Würde erst mal im Arbeitsvertrag schauen, was da hinsichtlich der Arbeitszeit steht. Wir haben viele Kollegen, die günstigere Bedingungen darin stehen haben, als sie bisher tatsächlich gearbeitet haben. Wenn da nichts positives zu finden ist, würde ich der Kollegin raten, einfach aus den 30 Stunden im Wege des TzBfG eine vielleicht 29-Stunden-Woche zu machen, mit Angabe der exakten Verteilung auf die Tage und Zeitrahmen. Dann muss erst mal der AG nachweisen, daß dies nicht möglich ist.

Die eine Stunde wird ihr nicht so weh tun, wie vielleicht den Job zu verlieren.

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