Erstellt am 15.05.2011 um 11:06 Uhr von alterBrummbär
@Torsten,
nach der Elternzeit geht es nach § 8 Abs. 2 TzBfG.
Erstellt am 15.05.2011 um 11:16 Uhr von Torsten
@alterBrummbärm,
nach dem TzBfG setzt aber eine Veränderung der Arbeitszeit eine Verringerung der Arbeitszeit voraus.
Sehe ich das vielleicht nicht Richtig?
Erstellt am 15.05.2011 um 11:26 Uhr von alterBrummbär
@Torsten,
sorry, sehe gerade das keine Verringerung vorliegt.
Dann bleint nur ein nettes Gespräch mit Cheffe und der Hoffnung das er ein verständnisvoller ist und die Chancengleichheit für Beruf und Familie unterstützt.
Für die Zukunft wäre eine BV für solche Sache erstrebenswert.
Erstellt am 16.05.2011 um 06:42 Uhr von Forentroll
@Torsten
Wie der alterBrumbär schreibt, kann nur ein nettes Gespräch helfen. Jedoch wird dieser Arbeitszeitwunsch als Trumpfkarte des AGs genommen, um die Kolleginnen loszuwerden.
Leider alles wie in vielen Gesetzen im der Praxis wurde die Realität vergessen.
Erstellt am 16.05.2011 um 08:53 Uhr von Krähe
Würde erst mal im Arbeitsvertrag schauen, was da hinsichtlich der Arbeitszeit steht. Wir haben viele Kollegen, die günstigere Bedingungen darin stehen haben, als sie bisher tatsächlich gearbeitet haben.
Wenn da nichts positives zu finden ist, würde ich der Kollegin raten, einfach aus den 30 Stunden im Wege des TzBfG eine vielleicht 29-Stunden-Woche zu machen, mit Angabe der exakten Verteilung auf die Tage und Zeitrahmen.
Dann muss erst mal der AG nachweisen, daß dies nicht möglich ist.
Die eine Stunde wird ihr nicht so weh tun, wie vielleicht den Job zu verlieren.