1/3 des Jahresurlaubes braucht vom AN nicht sofort in die Planung fließen
Hallo in die Runde... Es gibt vom BAG ein Urteil das die AN 1/3 ihres Urlaubsanspruches nicht sofort am Anfang des Jahres verplanen müssen, sondern diese für sogenannte Notfälle etc. aufheben können. Aber wo finde ich dieses Urteil?
Community-Antworten (2)
17.01.2022 um 08:20 Uhr
meinst Du das?
Der Arbeitgeber darf zudem unter bestimmten Umständen Betriebsferien anordnen und bestimmen, dass alle Mitarbeiter in diesem Zeitraum Urlaub nehmen. Auch dann darf er aber nur einen Teil des zur Verfügung stehenden Jahresurlaubs verplanen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 1981 in einem Grundsatzurteil festgehalten (AZ 1 ABR 79/79). Das BAG hat dabei jedoch keine allgemein gültige Quote festgelegt, wie viel Urlaub noch frei verplanbar sein muss.
ein Urteil das eine 2/3 +1/3 Regelung vorgibt ist mir nicht bekannt
17.01.2022 um 11:13 Uhr
so ein Urteil ist mir auch nicht bekannt, aber als BR hat man ja durchaus Initiativrechte bzgl. der Urlaubsplanungen im Betrieb.
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