folgendes Problem. Wir sind ein 3-Schicht-Betrieb. Im Februar kam Die Geschäftsführung auf den BR zu und wollte innerhalb einer Stunde die Zustimmung für Wochenendarbeit. (vormittags 10.00)Wir sind ein 9-er BR. 2 Betriebsratsmitglieder hatten Nachtschicht -waren also entschuldigt, 3 EBRM waren in der Spätschicht und hatten private Termine. Also wurde die Nr. 13 der Wahlergebnissliste geladen. Das wurde der GF anschl. auch mitgeteilt mit dem Hinweis auf Kündigungsschutz von 12 Monaten. Heute bekamen wir die Anhörung zur Kündigung dieses EBRM mit der Bemerkung, das falsch geladen wurde und darum kein Kündigungsschutz besteht. Wir sind uns keiner Schuld bewusst. Hätte die GF nicht schon damals widersprechen müssen?