Der EuGH hat mal wieder geurteilt.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der deutsche Manteltarifvertrag für Zeitarbeit gegen EU-Recht verstößt. Ausgangspunkt war die Klage eines Arbeitnehmers, der wegen Urlaubstagen keine Zuschläge bekommen hatte.
Die Regelung von Mehrarbeitszuschlägen im deutschen Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit verstößt gegen EU-Recht. Sie könne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon abhalten, in bestimmten Monaten ihr Recht auf bezahlten Urlaub in Anspruch zu nehmen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag.
Laut Tarifvertrag werden die Zuschläge gezahlt, wenn im Monat eine bestimmte Schwelle an Arbeitsstunden überschritten ist – allerdings werden Urlaubszeiten dabei nicht berücksichtigt. (Az. C-514/20)
Ein betroffener Arbeitnehmer klagte dagegen. Er bekam trotz Mehrarbeit keinen Zuschlag, weil er in dem Monat zehn Tage Urlaub genommen hatte und die Schwelle dadurch nicht überschritten wurde. Die Stunden des Urlaubs zog der Arbeitgeber nämlich tarifgemäß ab. Der Fall ging bis zum Bundesarbeitsgericht, das vor seiner Entscheidung den EuGH fragte, ob die Regelung mit europäischem Recht vereinbar sei.
Urlaub soll Ruhezeiten garantieren Das verneinte dieser am Donnerstag. Die Praxis verstoße gegen das mit dem Recht auf Urlaub verfolgte Ziel: nämlich sicherzustellen, dass Beschäftigte eine wirkliche Ruhezeit bekämen, begründete er seine Entscheidung. Im konkreten Fall muss nun das Bundesarbeitsgericht urteilen.
Es ging um den Tarifvertrag in der Fassung von 2013, die Überstundenregelung ist aber auch in der aktuellen Fassung noch enthalten. Der Tarifvertrag gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, die in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden: etwa auf dem Bau, in der Industrie oder auch in Dienstleistungsberufen. Unterzeichnet wurde er von den acht im Deutschen Gewerkschaftsbund organisierten Gewerkschaften.
Community-Antworten (3)
13.01.2022 um 18:03 Uhr
Wir können halt nichts wirklich richtig ...
14.01.2022 um 08:39 Uhr
Später wird es aber mal heißen: Sie waren steht´s bemüht ;-)
14.01.2022 um 12:56 Uhr
Zitat von celestro: "Wir können halt nichts wirklich richtig ..."
Doch, doch! Arbeitnehmer abzocken ;)
Verwandte Themen
Neue Rechtssprechung zu erwarten - zum Verbot der Altersdiskriminierung
ÄlterInteressante Sache für alle LAG Düsseldorf fragt beim EuGH an Das LAG Düsseldorf hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Nichtberücksichtigung der Beschäftigungszeiten vor
BAG zur Bweislast vom Arbeitnehmer geleisteter Überstunden
ÄlterDer Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang g
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Nur mal so zur INFO : Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäfti
EuGH-Urteil: Abgeltung von Jahresurlaub bei dauerhafter Erkrankung
ÄlterHallo! Nach neuester Rechtsprechung des EuGH verfällt der Urlaubsanspruch von dauerhaft erkrankten Beschäftigten nicht mehr automatisch nach dem Ende des Urlaubsjahres oder des festgelegten Übertragun
EuGH: Niedrigerer Lohn für Leiharbeiter muss ausgeglichen werden
ÄlterNur mal so zur INFO. Arbeitsrecht | 16.12.2022 Leiharbeitsverhältnis EuGH: Niedrigerer Lohn für Leiharbeiter muss ausgeglichen werden Tarifverträge müssen Ausgleichsvorteile gewähren (Europäisc