Erstellt am 09.05.2011 um 17:58 Uhr von wahlvst
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Beschäftigten, die an Berufsbildungsmaßnahmen teilnehmen. Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle. Der BR kann nicht über die Anzahl der Teilnehmer mitbestimmen (BAG 8.12.87 AP Nr.4 zu § 98 BetrVG 1972). (§98 Durchführung von Bildungsmaßnahmen, analog §52 Absatz 1 BremPersVG)
Hier wären daher nun die gründe der Ablehnung wichtig. Auch um ggf. zu klären, warum der AG nicht handelt.
Erstellt am 10.05.2011 um 08:12 Uhr von Ulrik
Da würden mcih die Ablehngründe/Gedankengänge allerdings auch mal interessieren.
Warum lehnt ein BR eine Schulung für eine Mitarbeiterin ab, obwohl sie die dortigen Kenntnisse für ihre Arbeit benötigt??
Erstellt am 10.05.2011 um 18:19 Uhr von Foxbat
Also heute kam die Begründung des BR. Der Schulung der Mitarbeiterin wird wiedersprochen, da Kollegen einer anderen Abteilung trotz längerer Betriebszugehörigkeit diese Schulkung noch nicht haben.
Diese Kollegen müssen dieses Training aber nicht zwangsweise zur Ausübung ihrer täglichen Arbeit haben im Gegensatz zur neuen Kollegin.