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Mitarbeiterschulung im Betrieb

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Foxbat
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin wurde in unserem Unternehmen neu eingestellt. Dieser einstellung hat der BR zugestimmt. Nun muß die Mitarbeiterin um ihren Job auszuüben eine betriebsinterne Schulung machen. Diese wurde mittlerweile zweimal vom BR ohne schriftliche Begründung abgelehnt. Ist dies rechtens ?

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Community-Antworten (3)

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wahlvst

09.05.2011 um 19:58 Uhr

Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Beschäftigten, die an Berufsbildungsmaßnahmen teilnehmen. Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle. Der BR kann nicht über die Anzahl der Teilnehmer mitbestimmen (BAG 8.12.87 AP Nr.4 zu § 98 BetrVG 1972). (§98 Durchführung von Bildungsmaßnahmen, analog §52 Absatz 1 BremPersVG)

Hier wären daher nun die gründe der Ablehnung wichtig. Auch um ggf. zu klären, warum der AG nicht handelt.

U
Ulrik

10.05.2011 um 10:12 Uhr

Da würden mcih die Ablehngründe/Gedankengänge allerdings auch mal interessieren.

Warum lehnt ein BR eine Schulung für eine Mitarbeiterin ab, obwohl sie die dortigen Kenntnisse für ihre Arbeit benötigt??

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Foxbat

10.05.2011 um 20:19 Uhr

Also heute kam die Begründung des BR. Der Schulung der Mitarbeiterin wird wiedersprochen, da Kollegen einer anderen Abteilung trotz längerer Betriebszugehörigkeit diese Schulkung noch nicht haben. Diese Kollegen müssen dieses Training aber nicht zwangsweise zur Ausübung ihrer täglichen Arbeit haben im Gegensatz zur neuen Kollegin.

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