Mitarbeiterschulung im Betrieb
Eine Mitarbeiterin wurde in unserem Unternehmen neu eingestellt. Dieser einstellung hat der BR zugestimmt. Nun muß die Mitarbeiterin um ihren Job auszuüben eine betriebsinterne Schulung machen. Diese wurde mittlerweile zweimal vom BR ohne schriftliche Begründung abgelehnt. Ist dies rechtens ?
Community-Antworten (3)
09.05.2011 um 19:58 Uhr
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Beschäftigten, die an Berufsbildungsmaßnahmen teilnehmen. Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle. Der BR kann nicht über die Anzahl der Teilnehmer mitbestimmen (BAG 8.12.87 AP Nr.4 zu § 98 BetrVG 1972). (§98 Durchführung von Bildungsmaßnahmen, analog §52 Absatz 1 BremPersVG)
Hier wären daher nun die gründe der Ablehnung wichtig. Auch um ggf. zu klären, warum der AG nicht handelt.
10.05.2011 um 10:12 Uhr
Da würden mcih die Ablehngründe/Gedankengänge allerdings auch mal interessieren.
Warum lehnt ein BR eine Schulung für eine Mitarbeiterin ab, obwohl sie die dortigen Kenntnisse für ihre Arbeit benötigt??
10.05.2011 um 20:19 Uhr
Also heute kam die Begründung des BR. Der Schulung der Mitarbeiterin wird wiedersprochen, da Kollegen einer anderen Abteilung trotz längerer Betriebszugehörigkeit diese Schulkung noch nicht haben. Diese Kollegen müssen dieses Training aber nicht zwangsweise zur Ausübung ihrer täglichen Arbeit haben im Gegensatz zur neuen Kollegin.
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