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Mitarbeiterschulung außerhalb der Arbeitszeit - Ist die Schulung als Mehrarbeit anzusehen?

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Winni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wenn der Arbeitgeber eine Mitarbeiterschulung abhält die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit stattfindet und der eine oder andere Mitarbeiter mit dem Auto oder Bus anreisen muß und nach der Schulung auch wieder nach Hause fährt, wie sieht es da mit der Bezahlung aus? Muß das Fahrtgeld bezahlt werden? Ist die Schulung als Mehrarbeit anzusehen? Wer kann mir sagen auf was geachtet werden sollte oder muß. Ruhezeit ist klar. Vielen Dank schon mal.

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Community-Antworten (3)

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packer

13.06.2008 um 17:47 Uhr

moin winni,

generell muß er nicht die fahrtkosten bezahlen und mehrarbeit ist das auch nicht... so siehts aus. in tarifverträgen bzw. einzelvertraglich kann da aber schon mal was zugunsten des AN geregelt sein...

schau mal hier, das gibt den allgemeinen tenor wohl ganz gut wieder:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=7389

gruß vom packer

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Winni

13.06.2008 um 21:39 Uhr

Danke packer. Ich muss noch hinzufügen das es sich um eine interne Schulung/Unterweisung gehandelt hat zu der ein Vorgesetzter eingeladen hat. Teilweise war eine Anreise von 40 km nötig nur um zu erfahren das die angeordnete Unterweisung/Schulung ausfällt. Also sind alle umsonst erschienen. Sieht es in diesem Fall auch noch so aus wie du eben beschrieben hast?

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packer

16.06.2008 um 10:39 Uhr

moin winni,

ich würde mal gaaanz vorsichtig "nein" sagen... dieser "vertrag" ist ja nur einseitig erfüllt worden, d.h. der AN hat seinen beitrag erfüllt ist aber nicht geschult worden. In diesem fall würde ich an den AG herantreten und einen Ausgleich der zeit und der fahrtkosten einfordern. wenn du als BRM nach weigerung des AG eine schreiben aufsetzt " hiermit fordere ich nach reisekostenregelung bla bla am tag X für die zeit von bla bis bla soundsoviel reisekosten und soundsoviel zeitaufwand ... wenn bis zum xten die forderung nicht erfüllt ist, werde ich über meinen anwalt die forderung einklagen...."

wenn du als BRM und hoffentlich mitglied einer Gewerkschaft (Arbeitsrechtsschutz) da vorangehst, können die kollegenInnen danach bei erfolg das selbe tun.

scheint aber sehr ungeplant zu sein bei euch??? warum ist das ding denn ausgefallen?

lieben gruß vom packer

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