Mitarbeiterschulung - aber nicht für alle?
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser GF hat beschlossen eine MS Office Schulung durchführen zu lassen. Leider solle nicht alle Mitarbeiter in diesen genuss kommen. Die Begründung der GF dafür lautet: Aus unternehmerischen Sicht macht nur da eine Schulung Sinn, wo für die Erledigung der betrieblichen Arbeiten MS Office Anwendungen erforderlich sind. Wir sind ein Grosshandelsunternehmen in der jeder in der Verwaltung täglich damit irgendwie damit umgehen muss.
Wer weiss, wo ich hierzu etwas finde damit alle die Möglichkeit haben an dieser Schulung teilnehmen zu können?
Danke für hilfreiche Antworten
Community-Antworten (3)
17.10.2006 um 20:56 Uhr
mitbestimmung bei beruflicher bildung anmahnen
17.10.2006 um 23:00 Uhr
@harald völlig richtig
aber wenn es hart auf hart kommt wird man den anspruch für die kollegen nur durchsetzen können, wenn man einen bedarf der kollegen belegen kann... oder man kann den AG anders ärgern und macht einen deal aus der ganzen sache
18.10.2006 um 12:03 Uhr
Hallo bonsai,
nach § 98 BetrVG Abs. 3
" Führt der AG betriebliche Maßnahmen der Berufsbildung durch oder stellt er für außerbetriebliche Maßnahmen der Berufsbildung Atbeitnehmer frei oder trägt er die durch die Teilnahme von Arbeitnehmern an solchen Maßnahmen entstandenen Kosten ganz oder teilweise, so kann der BR Vorschläge für die Teilnahme von Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern des Betriebs an diesen Maßnahmen der beruflichen Bildung machen.
Abs. 4 Kommt im Falle des Absatzes 1 oder über die nach Abs. 3 vom Betriebsrat vorgeschlagenen Teilnehmern eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen AG und BR."
Ich hoffe das hilft dir weiter.
MfG Angi1
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