Mitarbeiterschulung
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Bei uns in der Firma wurde eine Mitarbeiterschulung durchgeführt mit einem anschließenden Multiple Choice Test der auch mit Punkten bewertet wurde. Der BR wurde weder gefragt noch informiert. Ist das zulässig?
Community-Antworten (1)
09.03.2011 um 09:05 Uhr
Die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen, die der Arbeitgeber anordnet und finanziert, ist Arbeitszeit i. S. d. Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG. Ordnet der Arbeitgeber Schulungsmaßnahmen an und finanziert diese, kommen hinsichtlich der Dauer und Lage der täglichen Schulungszeit Mitbestimmungsrechte nach § 98 Abs. 1 BetrVG und § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG in Betracht. U.s.w. Ich würde hier dem Arbeitgeber mitteilen, dass er gegen Mitbestimmungsrechte verstoßen hat. Lasse Ihn darlegen was er mit der Schulung und mit einem anschließenden Multiple Choice Test beabsichtigt.
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