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Änderung Arbeitsbedingungen für AN

D
DiaDra
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben seit letztem Jahr nach langer Zeit mal wieder einen Betriebsrat in der Firma zustande bekommen. Deshalb hat auch noch keiner von uns Erfahrung und ich brauch wirklich dringend Hilfe.

Folgender Fall: Unsere Personalsachbearbeiterin, die 5 Tage die Woche halbtags arbeiten kommt, soll nun die Stunden gekürzt bekommen. Sie soll fortan 3 Tage die Woche kommen, und entsprechend wird das Gehalt verringert. Dazu soll sie noch andere "zumutbare" Aufgaben bekommen. In ihren AV steht, unter anderem, auch "allgemeine Buchhaltung". Nun soll sie allerdings die Finanzbuchhaltung in der Firma unterstützen. Sie hat das nie gelernt und meines Erachtens sind hierfür auch wirklich Fachkenntnisse erforderlich (grade in dem Bereich darf ja nichts schief gehen).

Das dazu gehörige Schreiben hat sie ohne Wissen des BR direkt nach Hause geschickt bekommen, mit einer Frist von 5 Tagen zur Antwort, ob sie dazu bereit wäre oder nicht.

Wir sehen das als nicht rechtens an, weil wir nicht darüber in Kenntnis gesetzt worden sind. Wenn sie es ablehnt, müsste es doch eigentlich zur Änderungskündigung kommen, oder nicht? Liegt hier jetzt eigentlich nun eine sogenannte "Versetzung" vor, oder nicht?

Wäre schön, wenn einer vielleicht einen Tipp hierzu hätte. Wir versuchen uns zwar reinzulesen so gut es geht, aber uns fehlt wie gesagt die Erfahrung.

Vielen Dank, Dia

96103

Community-Antworten (3)

G
ganther

09.05.2011 um 18:33 Uhr

Eine Versetzung sehe ich hier. Der BR hat nach 99 wegen der veränderten Aufgaben mitzubestimmen.

Die MA wird sich aber wohl individualrechtlich wegen der veränderten AZ gegen den AG wenden müssen. Was die Buchhaltung angeht: sie hat das mal unterschrieben....

W
wahlvst

09.05.2011 um 20:03 Uhr

Das bedürfte dann einer Änderungskündigung! Hier sollen wesentlich Bestandteile des ArbV geändert werden.

G
ganther

10.05.2011 um 02:55 Uhr

wahlvst

Kennst du den AV? Dann lass uns nicht dumm sterben und erzähl uns mal was drin steht.

Deine Aussage ist erst mal eine vage Vermutung und als solche solltest du es auch darstellen!

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