Einfaches Wahlverfahren nach Vereinbarung mit AG noch ändern
Kann man ein Wahlverfahren noch auf normales Wahlverfahren ändern, wenn schon mit Arbeitgeber eine Vereinbarung zum einfachen Wahlverfahren geschlossen wurde?
das Wahlausschreiben hängt noch nicht aus
Community-Antworten (4)
13.01.2022 um 12:04 Uhr
solch eine Frage sollte man einem RA stellen, da sie vermutlich noch nicht bei irgendwelchen Usern vorgekommen ist. Wieso vereinbart man mit dem AG etwas, das man dann doch nicht machen will?
13.01.2022 um 12:24 Uhr
Ist als theoretische Frage gestellt worden. Ob es diese Möglichkeit überhaupt gäbe.
13.01.2022 um 12:28 Uhr
ich kann auch bei rot über eine Ampel fahren und wenn mich dabei niemand sieht passiert auch nichts aber wenn dann -> https://www.youtube.com/watch?v=4F043__LdX8
13.01.2022 um 12:35 Uhr
"Ob es diese Möglichkeit überhaupt gäbe."
Eine Vereinbarung kann man auch wieder lösen. Also wenn der aG zustimmt, dann auf jeden Fall. Wenn er "Nein" sagt ... keine Ahnung.
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