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Einfaches Wahlverfahren nach Vereinbarung mit AG noch ändern

A
A.S.
Jan 2022 bearbeitet

Kann man ein Wahlverfahren noch auf normales Wahlverfahren ändern, wenn schon mit Arbeitgeber eine Vereinbarung zum einfachen Wahlverfahren geschlossen wurde?

das Wahlausschreiben hängt noch nicht aus

32004

Community-Antworten (4)

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celestro

13.01.2022 um 12:04 Uhr

solch eine Frage sollte man einem RA stellen, da sie vermutlich noch nicht bei irgendwelchen Usern vorgekommen ist. Wieso vereinbart man mit dem AG etwas, das man dann doch nicht machen will?

A
A.S.

13.01.2022 um 12:24 Uhr

Ist als theoretische Frage gestellt worden. Ob es diese Möglichkeit überhaupt gäbe.

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rtjum

13.01.2022 um 12:28 Uhr

ich kann auch bei rot über eine Ampel fahren und wenn mich dabei niemand sieht passiert auch nichts aber wenn dann -> https://www.youtube.com/watch?v=4F043__LdX8

C
celestro

13.01.2022 um 12:35 Uhr

"Ob es diese Möglichkeit überhaupt gäbe."

Eine Vereinbarung kann man auch wieder lösen. Also wenn der aG zustimmt, dann auf jeden Fall. Wenn er "Nein" sagt ... keine Ahnung.

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