Arbeitsbekleidung
Hallo zusammen, in unserer Firma (Lebensmittel) wurden neue Kopfbedeckungen eingeführt. Die neuen Mützen sind Luftdicht. Dadurch bekommen jetzt aber teilweise Kollegen mit der Kopfhaut (Ausschlag) probleme durch Schweiß usw., es ist halt die Luft eingeschlossen durch die Mütze. Die neuen Mützen sind aus Qualitätsgründen vorgeschrieben worden. Frage:
- kann der Arbeitnehmer der Probleme mit der Kopfhaut bekommen hat eine andere Mütze wieder aufsetzen nach Absprache mit der GL natürlich?
- was kann dem Kollegen wiederfahen da er evtl. nicht mehr geeignet ist in der Produktion aus diesen Gesundheitlichen Gründen? Danke euch
Community-Antworten (8)
08.05.2011 um 20:25 Uhr
Die hier vorgeschrieben Schutz"Kleidunge" schreiben die heir zuständigen Behörden/Ämter vor. Wenn ein AN aus welchen Gründen auch immer solche nicht tragen kann und der Ag keine andere geeignete Tätigkeit hat, sind die Folgen doch eigentlich klar. Es kann dann nur die Kündigung sein. Denn es wird wohl kein AG dann einen solchen An den er nicht beschäftigen kann aus "Dehmut" weiter bezahlen.
Ein An muss in der Lage sein, seinen Arbeitspflichten lt. ArbV nachkommen zu können, sonst geht der Weg "nach außen"
08.05.2011 um 20:51 Uhr
@Nordmann, man könnte über alternative Kopfbedeckungen, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, nachdenken.
08.05.2011 um 21:25 Uhr
. . . rrrrichtig, ehe man wie kunzundhinz an Kündigung denkt, sollte man schauen, ob es nicht bei anderen Anbietern einen weniger schädlichen Kopfschutz gibt . . .
08.05.2011 um 22:09 Uhr
wölfchen
ich muss wieder kunzundhinz vollkommen zustimmen. Denn er hat nichts falsches geschrieben. Er hat vor allem nicht geschrieben, dass nicht ggf. Alternative genutzt werden können. Dieses aber auch nur, wenn die zuständigen Ämter hier solches erlauben.
So müssen z.B. Ärzte entsprechende Handschuhe und Mundschütze tragen. Wenn man dann eine entsprechende Allergie gegen diese Bestandteile hat, kann mna eben nicht sagen, gut tragen wir Wollhandschuhe. Wenn es dann von den zuständigen Ämtern keine erkaubt Alternativen gibt bleibt nur wenn eine ander Beschäftigung nicht möglich bei der Kündigung.
Ebenso, wenn man aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist die Arbeit lt. ArbV zu erledigen. Ist einem dieses bei Beginn des Jobs bekannt, muss man es sogar offenbaren, sonst kann der AG den ArbV wegen Täuschung erfolgreich anfechten. Auch dazu gibt es entsprechende Urteile. Da shat dann auch nichts mit SGB IX oder AGG zu tun. Somit ist hier kunzundhinz nur zuzustimmen. Ganz besondes da er ja eben nicht geschrieben hat, dass es hier grundsätzlich nur die Kündigung gibt.
Als BR sollte man doch Beiträge ganz und richtig lesen, wie auch Kommentierungen und Urteile.
08.05.2011 um 22:30 Uhr
@wahlvst 'ich muss wieder kunzundhinz vollkommen zustimmen. Denn er hat nichts falsches geschrieben. Er hat vor allem nicht geschrieben, dass nicht ggf. Alternative genutzt werden können. Dieses aber auch nur, wenn die zuständigen Ämter hier solches erlauben.' Du stellst Behauptungen auf, die weder wölfchen noch kunzundhinz gerecht werden. Man müsste Dich glatt fragen, ob Du Hilfe brauchst, da Du so offensichtlich und gerne überinterpretierst.
'So müssen z.B. Ärzte entsprechende Handschuhe und Mundschütze tragen. Wenn man dann eine entsprechende Allergie gegen diese Bestandteile hat, kann mna eben nicht sagen, gut tragen wir Wollhandschuhe. Wenn es dann von den zuständigen Ämtern keine erkaubt Alternativen gibt bleibt nur wenn eine ander Beschäftigung nicht möglich bei der Kündigung.' Du hast Dich - auch hier wieder ganz offensichtlich - noch nie mit dem betrieblichen Gesundheitsschutz befasst, sonst würden solche Plattitüden hier nicht fallen! Peinlich.
'Ebenso, wenn man aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist die Arbeit lt. ArbV zu erledigen. Ist einem dieses bei Beginn des Jobs bekannt, muss man es sogar offenbaren, sonst kann der AG den ArbV wegen Täuschung erfolgreich anfechten. Auch dazu gibt es entsprechende Urteile. Da shat dann auch nichts mit SGB IX oder AGG zu tun. Somit ist hier kunzundhinz nur zuzustimmen. Ganz besondes da er ja eben nicht geschrieben hat, dass es hier grundsätzlich nur die Kündigung gibt.' Da reitet Dich - schon wieder offensichtlich - eine ausgeprägte Phantasie. Unglaublich!
'Als BR sollte man doch Beiträge ganz und richtig lesen, wie auch Kommentierungen und Urteile.' Oh ja, das meine ich auch. Und neben dem 'richtigen Lesen' geht es bei Dir dann auch noch um das Verstehen.
Sorry, lieber wahlvst, das war von Dir eine der untersten Schubladen. Du schlägst mit Deiner Antwort den großen Bogen, den man mit einem Sprichwort gerne zusammenfasst: Hochmut kommt immer vor dem Fall!
09.05.2011 um 09:15 Uhr
"Ein An muss in der Lage sein, seinen Arbeitspflichten lt. ArbV nachkommen zu können, sonst geht der Weg "nach außen" . . . " Solch eine pauschale und ultimative Aussage von einem BR verschlägt mir immer wieder die Sprache. Ich meine - und das kann eventuell falsch sein - dass dieses Forum dazu geschaffen wurde, Betriebsräten eine Diskussion zu ermöglichen, wie man an das Beste für die BR-Arbeit, also indirekt für die MA, herausholen kann. Da ist es wenig hilfreich, zu sagen: wenn der Betroffene das nicht kann, muss er eben gehen. Vielmehr sollte man als BR Überlegungen anstellen, wie man zu Gunsten des AN agieren kann, damit eben genau dieser "Weg nach außen" nicht eintritt. Wenn alle BR sich bisher stets mit der Aussage: "das ist so und fertig" zufrieden gegeben hätten, hätte es nicht diverse Veränderungen im Arbeitsrecht FÜR die AN gegeben. Und hätte es nicht schon immer Menschen gegeben, die sich gegen bestehende Dinge und Zustände aufgelehnt haben, dann hätten wir mit Sicherheit noch die Leibeigenschaft und das Recht des Herren auf die erste Nacht mit der Braut. Also sollten Betriebsräte sich gut überlegen, von wem und wofür sie gewählt wurden und warum sie den Sonderkündigungsschutz haben. Jedenfalls nach meiner Meinung nicht dazu, lapidar zu sagen - "dann geht der Weg nach außen" . . .
09.05.2011 um 20:04 Uhr
Hallo, mit Verwunderung kann ich nur Kölner und Wölfchen zustimmen. Ich bin schon einige Jahre im Forum dabei ( meist lesend und zur Info). Leider gibt es seit einiger Zeit immer wieder schräge Meinungen, die Unwissende ins Boxhorb jagen können. Erfolgt das etwa mit Absicht? Es ist sehr gut, daß Teilnehmer darauf achten und entsprechend antworten. Aber insgesamt ist die Zahl der Forums-Teilnehmer offensichtlich und leider sehr geschrumpft. Dadurch kommen die Schrägmeiner wohl verstärkt zu Wort. Hier wäre interne Werbung der BR fürs Forum wünschenswert um wieder in alte Teilnehmerzahlen und Meinungsvielfalt zu kommen. Ich hoffe darauf und bemühe mich drum.
09.05.2011 um 22:27 Uhr
chiemseher Vielleicht ist es einfach so, dass der eine keine freistellung mehr hat, manch anderer hat vielleicht endlich ein privatleben, wieder andere haben vielleicht keine lust mehr sich von stutenbissigen norddeutschen dumm anmachen zu lassen, andere haben vielleicht einen neuen job, manch einer kann vielleicht das (über)flüssige gelaber nicht mehr ertragen, die gutmenschen tun vielleicht andererorts gutes, so mancher hat vielleicht seine (internet)sucht bezwungen, die fragesteller haben gelernt alleine zu lesen, wieder andere verbringen ihre abende mit freunden die man anfassen kann anstatt sich hier nettigkeiten zu schreiben, usw.
Und ob du das hier noch lange lesen möchtest?
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