W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmung Arbeitsbekleidung

N
Newcomer
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber hat eine betriebliche kleiderordnung festgelegt, welche so aussah das er die komplette Arbeitsbekleidung stellt (Hose,Shirt,schuhe) und die Arbeiter die betriebliche Pflicht haben diese auch zu tragen. Die Reinigung und ggf. Reparatur ist betrieblich geregelt und wird durch drittfirma gemacht. Er entschied für enstandene und enstehende kosten eine Kostenpauschale von 8 Euro direkt vom Lohn einzubehalten.

Muss der betiebsrat zustimmen? Muss man den Betrag akzeptieren? Wie kann man am besten vorgehen?

3.36804

Community-Antworten (4)

H
Heini

18.05.2006 um 23:58 Uhr

Nur wenn der Arbeitnehmer die Kleidung auch privat nutzen dürfte, könnte eine Kostenbeteiligung begründet sein. Das Erstellen einer betrieblichen Kleiderordnung, nicht das festlegen einer Kostenpauschale, unterliegt der Mitbestimmung des BR.

Weiteres guckst Du hier: http://www.betriebsrat.com/informationsportal/gerichtsurteile/texte/pg053061.php

A
Akira

20.05.2006 um 00:52 Uhr

Hallo newcomer Verstehe ich richtig Reinigung und ggf. Reperatur ist betrieblich geregelt, ausgeführt durch Fremdfirma? Die 8€, welche vom Lohn abgehalten werden dienen also dem Zweck um Reinigung und Reperatur, also die Fremdfirma zu entlohnen/zu bezahlen.

Sag deinem Chef deine Klamotten wäschst Du selbst, die 8€ köntest Du selber gut brauchen. Bei uns gibt es(nein gab es bis 31.12.05) eine BV zur Berufskleidung, mit volgendem Inhalt Vollzeitkräfte bekammen 3 Westen, Teilzeitkräfte entsprechend weniger.Die Reinigung, das waschen der selben musste jeder selber machen, da man nach 2 Jahren festgestellt hat das die kosten durch Fremdfirma zu hoch waren. Im Anfang hat man uns 7.50€ ausgezahlt, danach ist man zu Coupons übergegangen, die uns das Waschmittel um ca.15% verbilligten. Was den Kohl auch nicht mehr fett machte. Nun die BV gibt es die nächsten 2Jahren nicht mehr, dies bedeutet ich kann rum laufen wie ich will, mit Kittel, Strickjacke, Blaumann, Latzhose und was sonst meine Kleiderkammer so bietet. wenn also eurer Arbeitgeber meint ihr seht in den von Ihm gestellten Klamotten besser aus, dann soll er auch für die Reinigung aufkommen. erarbeitet eine BV bezüglich Berufskleidung aus. sagt Ihm eine Reinigung durch Fremdfirma ist zu teuer, die Mitarbeiter sind bereit, bei entsprechender Zahlung das Reinigen selbst zu übernehmen.

B
Benno_BRB

24.05.2006 um 11:55 Uhr

Moins!

Wenn es sich um Arbeitsschutzkleidung handelt, würde ich auf jeden Fall um die 8 Euro streiten! Demnächst zieht er Euch dann auch noch eine Prämie für die Aufwandsentschädigung für die Bemühungen um Aufträge ab!

Wenn die Kleidung bestimmten vorgeschriebenen Reinigungsverfahren zu unterziehen ist, würde ich ebenfalls "streiten". Ansonsten halte Dich an Akiras Antwort. die ist auch klasse!

Benno

A
Akira

26.05.2006 um 20:51 Uhr

Hallo newcomer Hallo Benno_BRB

Bei Arbeitsschtuzleidung (PSA) kann ich auch die Reinigung selber machen, dies ist bedeutend billiger.

Wenn es sich um Kleidung, also gestellte Arbeitskleidung für den Frischebereich, Fleischerei, Metzgerei, Wursttheken, Käsetheken handelt sieht die Sache anders aus, weil diese nach einem bestimmten Verfahren gewaschen wird. Auch hier trägt der AG die Kosten.

Das Ihr die gestellte Kleidung pfleglich behandelt ist ja wohl klar, oder? Ach ich vergass die Puschen (Schuhe) das kann auch unter PSA fallen, wenn der Big Boss meint er kann die tibetanischen Tempeltreter alleine aussuchen, na ja es werden Klagen kommen, auch hier sollte man sich schon aus Sicht des Arbeitschutzes an einen Tisch setzen und die Kolegen mit einbeziehen, denn die Latschen werden diese nicht lange tragen, glaub es mir. Es gibt für jeden Bereich bestimmte Schuhe, lasst doch mal jemanden zu euch kommen, der eine Auswahl von Schuhen mitbringt.

Ihre Antwort