W.A.F. LogoSeminare

Button "Wir bekommen keine Corona-Zulage"

H
Hypnodoc
Nov 2020 bearbeitet

Moinmoin! Ich hätte da gern ein Problem. Darf ich an meiner Arbeitsbekleidung einen Button mit dieser Aussage tragen? Oder kann der AG mich dann anzählen, weil ich ihn schlecht mache? Und was ist, ewnn viele MitarbeiterInnnen so diesen tragen? PS: Wir betreiben med. Versorgung und eine Corona-Ambulanz.

Danke Hypnodoc

360019

Community-Antworten (19)

R
RudiRadeberger

12.11.2020 um 15:45 Uhr

Du gibst dir die Antwort selber. "Wenn ich ihn schlecht mache" ist deine Umschreibung. Das Herabwürdigen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit ist eine Rufschädigung und damit eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. Zu denen zählt unter anderem auch die Rücksichtnahme auf die betrieblichen Belange des Arbeitgebers, was das dienstliche und auch das außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers angeht.

"Und was ist, ewnn viele MitarbeiterInnnen so diesen tragen?" Mehrheitlich begangenes Unrecht verwandelt dieses nicht in Recht.

Also bekommst du mit Sicherheit ein Problem.

K
kratzbürste

12.11.2020 um 16:06 Uhr

Und was ist an der Tatsachenbehauptung eine Rufschädigung? Ich würde aber die Gewerkschaft mit ins Boot holen. Wenn die vielen, die einen Button tragen in die Gewerkschaft eintreten, reicht es vielleicht für einen Streik....

R
RudiRadeberger

12.11.2020 um 16:14 Uhr

Auch eine Tatsachenbehauptung kann rufschädigend sein. "Unsere Firma ist zahlungsunfähig" - "wir verkaufen Produkte aus nicht zertifiziertem Anbau" - "Unsere Firma hat im Wahlkampf der AfD gespendet" - "der Chef geht mit der Sekretärin ins Bett"

Alles unter Umständen Tatsachen. Trotzdem machen?

Nachdenken, Kratzbürste!

U
UdoWoe

12.11.2020 um 16:53 Uhr

Ich greife mit diesem Button den AG nicht an. Man macht den AG auch nicht schlecht damit. Man äußert nur die Wahrheit. Klar würde ich mir überlegen ob es sinnvoll ist. Würde gegebenfalls mal die Gewerkschaft fragen, was diese davon hält.

R
RudiRadeberger

12.11.2020 um 17:11 Uhr

Er wird sich aber angegriffen fühlen. Die Wirkung einer Botschaft bestimmt nicht ausschließlich der Sender, sondern auch der Empfänger.

Wenn ich allen sage, dass dein Körpergewicht deutlich über dem Durchschnitt liegt, entspricht das unter Umständen ja sogar der Tatsache. Dankbar wärst du mir für diese öffentliche Aussage sicher nicht.

PS: war nur ein Beispiel.

C
celestro

12.11.2020 um 17:24 Uhr

ob allerdings eine "strafbare" Rufschädigung vorliegt bestimmt aber nun einmal nicht der AG, der sich ggf. angepisst fühlt.

R
RudiRadeberger

12.11.2020 um 17:41 Uhr

Völlig richtig. Strafbar wäre die Verbreitung von Unwahrheiten, sprich Verleumdung. Eine Rufschädigung kann aber auch die Verbreitung unangenehmer Wahrheiten sein. In diesem Fall wird sie ja offenbar auch noch als Druckmittel eingesetzt. Und zudem auch noch einseitig unreflektiert dargestellt. Ich persönlich halte das mit meinem moralischen Kompass für nicht vereinbar. Aber ok, man kann sich natürlich darauf beschränken, zukünftig nur noch über Buttons zu kommunizieren. Als AG könnte ich dann ja Buttons trage, auf denen die Krankheitstage/Kalenderjahr oder die Verspätungen der Mitarbeiter draufstehen. Ich wäre da flexibel.

D
DummerHund

12.11.2020 um 17:54 Uhr

@RudiRadeberger Wo du hier eine Rufschädigung siehst wirst du wohl nur alleine Wissen. Da eine Rufschädigung eine Verleumdung oder üble Nachrede bedeuten kann würde ich mich inhaltlich mal mit den §§ 186 und 187 ff aus den StGB befassen. "Unsere Firma ist zahlungsunfähig"

  1. Würde ich durchaus an Dritte weiter geben, da es zum einen ein öffentliches Interesse darstellen kann. 2. Wenn ich dadurch in Zahlungsschwierigkeiten komme.

"wir verkaufen Produkte aus nicht zertifiziertem Anbau" Muss der AG selber schon aus rechtlichen Gründen öffentlich kund tun.

"Unsere Firma hat im Wahlkampf der AfD gespendet" Seit wann ist es verboten für diese Partei zu spenden. Diese Partei ist zwar Deutschlandweit nicht so gut angesehen, aber sie ist nicht verboten.

"der Chef geht mit der Sekretärin ins Bett" Hier wäre ich unter umständen bei dir. Andere §§ Würden da aber noch im Vordergrund stehen.

@Hypnodoc Will ich etwas erreichen, ist dies wohl nicht gerade die geschickteste Art Tarifpolitik zu führen. Ich fürchte das würde euch hinterher auf die Füße fallen. Sucht lieber vorab das Gespräch mit der GEW oder eurem BR.

H
Hypnodoc

12.11.2020 um 18:01 Uhr

Ich konkretisiere mal: Ich arbeite in einem MVZ, welches einem kommunalen Krankenhaus gehört. Im Krankenhaus gilt ein Tarif, bei uns nicht. Das Krankenhaus bekommt jetzt eine Corona-Zulage (ausgehandelt durch Verdi), wir nicht, obwohl wir die Fieberambulanz bestzen und tatsächlich viel mit Corona zu tun haben. Gern nehme ich auch andere Ideen, um sanften Druck auf unsere sehr unnachgiebige Firmenleitung zu machen. (Ich vergaß: gleiche Firmenleitung) Und der BR weiß Bescheid.

R
RudiRadeberger

12.11.2020 um 18:12 Uhr

Ein Button ist dann sicherlich die dämlichste Variante. Wer lässt sich schon gern erpressen? Ich würde als Ag mein Direktionsrecht im Bezug auf die Arbeitsbekleidung geltend machen. Namensschild gerne. Weiterführende Statements darfst du dir gern tätowieren lassen.

C
celestro

12.11.2020 um 18:14 Uhr

"Als AG könnte ich dann ja Buttons trage, auf denen die Krankheitstage/Kalenderjahr oder die Verspätungen der Mitarbeiter draufstehen. Ich wäre da flexibel."

Es macht wenig Sinn, Datenschutzverstöße mit einer einfachen Message in einen Topf zu werfen.

"1. Würde ich durchaus an Dritte weiter geben, da es zum einen ein öffentliches Interesse darstellen kann. 2. Wenn ich dadurch in Zahlungsschwierigkeiten komme."

Der AN dürfte eine solche Info mMn nicht verbreiten, ohne massive Schwierigkeiten zu bekommen.

"Seit wann ist es verboten für diese Partei zu spenden. Diese Partei ist zwar Deutschlandweit nicht so gut angesehen, aber sie ist nicht verboten."

Seit wann ist es für eine Rufschädigung notwendig, das die verbreitete Info mit einer verbotenen Handlung verknüpft ist?

R
RudiRadeberger

12.11.2020 um 18:21 Uhr

"Seit wann ist es für eine Rufschädigung notwendig, das die verbreitete Info mit einer verbotenen Handlung verknüpft ist?"

Danke!

D
DummerHund

12.11.2020 um 20:05 Uhr

"1. Würde ich durchaus an Dritte weiter geben, da es zum einen ein öffentliches Interesse darstellen kann. 2. Wenn ich dadurch in Zahlungsschwierigkeiten komme."

"Der AN dürfte eine solche Info mMn nicht verbreiten, ohne massive Schwierigkeiten zu bekommen."

Dies glaube ich kaum. Bin ich bei einer Institution in der Kreide und kann meine Verbindlichkeiten nicht nachkommen, kann ich diesem Dritten ruhig benennen warum ich dies nicht kann. Dieser kann sogar ein berechtigtes Interesse haben.

"Seit wann ist es verboten für diese Partei zu spenden. Diese Partei ist zwar Deutschlandweit nicht so gut angesehen, aber sie ist nicht verboten."

"Seit wann ist es für eine Rufschädigung notwendig, das die verbreitete Info mit einer verbotenen Handlung verknüpft ist?"

Deferiere mal frei aus dem Kopf was Rufschädigung ist und schaue anschließend in die §§ 186 und 187 ff StGB:

D
DummerHund

12.11.2020 um 20:23 Uhr

Zur Hilfestellung mal folgender Link der es meiner Meinung ganz gut beschreibt. Danach ist für mich das Thema durch, da hier zu weit vom eigentlichem abgewichen wird. https://www.noen.at/thema/rechtstipps/zivilrecht-was-ist-unter-rufschaedigung-zu-verstehen-219644712#

R
RudiRadeberger

12.11.2020 um 20:51 Uhr

Ich glaube, wir schweifen ab. Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass die Button Geschichte ein dickes Eigentor wird. Ob erlaubt oder nicht.

G
ganther

13.11.2020 um 02:30 Uhr

es macht auch noch einen Unterschied, ob man einen solchen Button nur trögt, wenn in Kollegen sehen oder in der Öffentlichkeit vor Patienten. Der AN hat eine Treuepflicht dem AG gegenüber. Du kritisierst den AG für ein völlig legitimes Verhalten. Er kann, aber er muss nichts zahlen! Die Antwort des AG wird sicher eine passende sein und ist es das dann wert? Insbesondere zahlen tut er dann immer noch nicht. Du aber vielleicht deinen Anwalt aus eigener Kasse.... daher halte ich es auch für eine Schnapsidee

S
seehas

13.11.2020 um 08:43 Uhr

Wie wäre es mit Pressearbeit? Ein kleiner Artikel in der örtliche Zeitung? Ein Interview mit dem BRV oder einem Gewerkschaftssekretär in dem er beklagt, dass die Mitarbeitenden die dem größten Risiko ausgesetzt sind leer ausgehen und wie ungerecht diese Prämien doch verteilt werden?

T
takkus

13.11.2020 um 09:25 Uhr

"Darf ich an meiner Arbeitsbekleidung einen Button mit dieser Aussage tragen?"-> wenn die Arbeitskleidung durch den ArbGeb gestellt wird, braucht man über eine solche Aktion mit den Buttons garnicht erst nachdenken.

Was ist das denn für eine Corona- Zulage? Die durch Herrn Spahn initiierte für die mehr belasteten KH durch Corona- Patienten oder eine freiwillige Zulage durch den ArbGeb?

H
Hypnodoc

13.11.2020 um 17:39 Uhr

Hallo! Danke erst mal. Wir lassen das mit dem Button, weil der Scherbenhaufen größer als der Nutzen ist. An die Presse hatten wir auch schon gedacht, aber da gibt es ähnliche Probleme mit kritischen Aussagen. Und bei unseren massiven Problemen sollte man das beste Pulver nicht direkt verschießen. Gruß Hypnodoc PS: Der Fred kann damit beendet werden

Ihre Antwort