Erstellt am 06.05.2011 um 11:01 Uhr von Angie
Hallo Andreass,
es gibt nur den § 124 im SGB IX für Schwerbehinderte oder Gleichgestellte.
"Schwerbehinderte Menschen werden auf Ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt."
LG
Angie
Erstellt am 06.05.2011 um 11:04 Uhr von hansh
Es gibt aber auch Betriebsräte und die sind in der Mitbestimmung nach Paragraph 87 BetrVG.
Erstellt am 06.05.2011 um 11:04 Uhr von Andreass
Hallo Angie,
das ging ja Schnell, vielen Dank :-)
Erstellt am 06.05.2011 um 14:57 Uhr von wahlvst
Der BR sollte einfach bei älteren AN aus Gründen der Fürsorge NEIN sagen bzw. die Überstaunden auf die Hälfte reduzieren.
Da offenbar dringender Personabedarf besteht, sollte der BR den AG auffordern zusätzliche AN einzustellen oder aber grundsätzlich NEIN sagen zu Merharbeit
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Und die, die es müssen aber nicht wollen oder können, könnten sich vom Arzt ein Attest geben lassen und schon ist das Ding vom Tisch!
Antwort 5 Erstellt am 06.05.2011 um 20:18 Uhr von NicknameOff
--und woher hast Du das??? Wohl aus eine anderen besseren Welt oder??
Der AN der aus gesundheitlichen Gründen nicht 1 Std. am Tag mehr leisten kann ist wohl grundsätzliche Arbeitsunfähig oder unglaubhaft.
Erstellt am 06.05.2011 um 20:18 Uhr von NicknameOff
Und die, die es müssen aber nicht wollen oder können, könnten sich vom Arzt ein Attest geben lassen und schon ist das Ding vom Tisch!
Erstellt am 06.05.2011 um 20:30 Uhr von AucheinGast
Auf welcher Grundlage werden solche Atteste denn verfaßt?
Erstellt am 06.05.2011 um 20:38 Uhr von NicknameOff
@AucheinGast,
auf unterschiedlichen Grundlagen, z.B. Ermüdungseffekte nach 8 Stunden Arbeit!