Erstellt am 04.05.2011 um 12:43 Uhr von kunzundhinz
wer den nun Martin oder Herbi??
Um was geht es denn?
Erstellt am 04.05.2011 um 13:01 Uhr von Herbi
Hallo kunzundhinz Martin ist korrekt. Nehmen wir an, wir haben einen Beschluss gefasst, dass alle Stellen auszuschreiben sind. Dann komme ich aus dem Urlaub zurück und muss feststellen, dass man eine Ausnahme getroffen hat und gegen den getroffenen Beschluss
verstoßen hat.
Daher meine Fragen:
Kann man die Entscheidung dann anfechten?
Ist diese dann nichtig? Entscheidung wurde schon an die Perso weiter gegeben.
Nehmen wir an, der in der Vergangeheit getroffene Beschluss soll nachträglich und für die Zukunft geändert werden:
Wer kann ihn ändern?
Müssen die selben Mitglieder zustimmen, die den Beschluss getroffen haben?
Muss eine bestimmte Mehrheit dafür sein?
Lg
Martin
Erstellt am 04.05.2011 um 13:46 Uhr von KlausH
Ich entnehme Deiner Frage, dass Euer BR beschlossen hat, dass er vom Arbeitgeber (AG) nach §93BetrVG verlangt, dass alle/bestimmte Arbeitsplätze auszuschreiben sind.
Meine Frage: habt Ihr mit dem AG eine entsprechende BV/Regelungsabrede darüber abgeschlossen (und damit eueren Beschluss "durchgeführt"?)
Wenn ja:
Wenn nun der AG im Einzelfall eine Stelle nicht ausschreibt, verstößt er (AG) gegen diese BV/Regelungsabsprache; das kann (jedenfalls im Wiederholungsfall) geahndet werden, selbst wenn Ihr einem Einstellungsvorgang, der Euch ohne vorherige Ausschreibung vorgelegt wurde, mal (ausnahmsweise) zugestimmt habt; Ihr müsst dann aber deutlich gegenüber dem AG erklären, das Ihr für die Zukunft weiter auf die Durchführung der BV/Regelungsabsprache (also Ausschreibung) besteht.
Im übrigen steht es dem BR als Gremium natürlich frei, im Einzelfall auf eine Ausschreibung zu verzichten (sozusagen gegen den eigenen früheren Beschluss).
Ein Frage des BR-Innenverhältnisses ist es, wenn der BR (als Gremium, also durch seine mehrheitlichen Beschlüsse) einem früheren, anderslautenden Beschluss immer wieder zuwiderhandelt. Dann gibts hier keinen Kläger, denn der BR kann seine Beschlüsse jederzeit mehrheitlich ändern, und es kommt dabei nicht darauf an, welche einzelnen BR-Mitglieder dabei wie abgestimmt haben.
Hauptsache ist, dass die Beschlussfassung "ordentlich" war (rechtzeitige Einladung mit ordentlicher Tagesordnung an alle Mitglieder und nötigenfalls Ersatzmitglieder).
Was ganz anderes wäre es, wenn z.B. der BR-Vorsitzende als Sprecher des BR gegenüber dem AG was ganz anderes erklärt, als im BR dazu beschlossen wurde.
so long
Klaus
Erstellt am 04.05.2011 um 15:11 Uhr von Herbi
Hallo Klaus,
es gibt nur eine mündliche Regelungsabsprache. An einer BV arbeiten wir gerade.
Deine Antwort hat mir sehr geholfen.
Vielen Dank.
Lg
Martin