Arbeitsvertrag
hallo alle zusammen, in unserer integrations- kita haben alle kolleginnen einen 30 stunden arbeitsvertrag. wenn der bedarf jedoch steigt ist es uns seit mehreren jahren möglich, mehr stunden zu arbeiten. dafür gibt es vom arbeitgeber eine zusatzvereinbahrung, zum Arbeitsvertrag, meine zum beispiel von 36 stunden. in den letzten wochen hat es sich jedoch so entwickelt, dass der personalschlüssel häufig neu berechnet wird und die kollegen jeden monat mal mehr und mal weniger, nie weniger wie 30 stunden arbeiten. nun möchte der arbeitgeber nicht jeden monat neue zusatzvereinbarungen schreiben. er fragt nun den betriebsrat, ob wir damit einverstanden sind, wenn nur eine mündl. info an die kollegen geht, wie viel stunden gearbeitet werden kann, denn ersichlich ist es ja im monatlichen gehaltszette. ist eine zusatzvereinbarung wichtig??????? steht darüber was im gesetz? danke
Community-Antworten (1)
04.05.2011 um 11:33 Uhr
. . . ich kenne hier einen Betrieb, in dem die MA grundsätzlich nur Arbeitsverträge mit 30 Wochenstunden haben, gleichzeitig in den Arbeitsverträgen jedoch auch die Option enthalten ist, dass sie bei Bedarf auch bis Vollzeit arbeiten können. Das hat den Hintergrund, dass dieser Betrieb (ähnlich einer Kita) abhängig von der Belegung und der damit einhergehenden Finanzierung ist. Meist arbeiten die MA Vollzeit, kommt jedoch ein Kunde wegen Krankheit usw. nicht, oder geht einer gänzlich, ohne dass gleich ein Nachfolger parat steht, kann sich der Betrieb auf die 30 Wochenstunden zurückziehen. Die sind sozusagen die garantierte Wochenarbeitszeit. Auch wenn man nun meinen könnte, dass das ein Abwälzen des Unternehmerischen Risikos auf die MA sein könnte - in diesem Fall macht es jedoch Sinn, weil es sich um eine gemeinnützige Einrichtung handelt, also niemand einen pekuniären Vorteil daraus zieht, andererseits vermeidet man somit Unsicherheiten (ständige kurzfristige Arbeitsvertragsänderungen) und stellt die Finanzierung und damit auch die Arbeitsplätze auf sicheren Boden. Vielleicht könnt Ihr Eurem Arbeitgeber eine ähnliche Verfahrensweise vorschlagen, bzw. eine einmalig getroffene Zusatzvereinbarung, dass die MAinnen bis zu einer festzulegenden Höhe mehr eingesetzt werden können. Eine Kontrolle könntet Ihr ausüben, indem Euch monatlich der Soll/Ist-Vergleich vorgelegt wird. Zu beachten wäre aus meiner Sicht nur, dass MAinnen, die von sich aus (aus verscheidensten Gründen) Wert darauf legen, dass sie auch nur die vertraglich vereinbarten 30 Stunden arbeiten und nicht mehr - dass diese von einer solchen Zusatzvereinbarung ausgeklammert werden. Solche MA soll es ja hin und wieder geben, wobei ich mal annehme, dass die meisten nicht böse sind, wenn sie gegen Bezahlung ein paar Stunden mehr arbeiten können . . .
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