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Information an WA/BR

H
Hulky
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

unser Geschäftsführer möchte die Umsatzpläne zum neunen Wirtschaftsjahr (01.04.2011-31.03.2012) und den Jahresabschluss dem Wirtschaftsausschuss nicht mitteilen. Grund dafür sei die nicht Freigabe seitens der Holding. Ist dies rechtens. Was können wir als WA oder BR unternehmen um an die Informationen zu kommen. Ich bitte um Antworten.

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

29.04.2011 um 11:04 Uhr

Laßt es -für den ArbGeb kostenpflichtig- klären... Siehe §§109, 121 BetrVG

S
Schakal

30.04.2011 um 20:09 Uhr

.... Und eine mögliche EV seitens des Anwalts prüfen lassen, sollte Eilbedürftigkeit vorliegen, wovon ich mal ausgehe

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