Information an WA/BR
Hallo Zusammen,
unser Geschäftsführer möchte die Umsatzpläne zum neunen Wirtschaftsjahr (01.04.2011-31.03.2012) und den Jahresabschluss dem Wirtschaftsausschuss nicht mitteilen. Grund dafür sei die nicht Freigabe seitens der Holding. Ist dies rechtens. Was können wir als WA oder BR unternehmen um an die Informationen zu kommen. Ich bitte um Antworten.
Community-Antworten (2)
29.04.2011 um 11:04 Uhr
Laßt es -für den ArbGeb kostenpflichtig- klären... Siehe §§109, 121 BetrVG
30.04.2011 um 20:09 Uhr
.... Und eine mögliche EV seitens des Anwalts prüfen lassen, sollte Eilbedürftigkeit vorliegen, wovon ich mal ausgehe
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