Erstellt am 27.04.2011 um 17:00 Uhr von wahlvst
Da droht ganz einfach die fristlose Kündigung hilfweise ordentliche Kündigung. Denn das war ganz eindeutig eine nicht geringe Beleidigung einer Führungskraft.
Man sollte hat vor dem Reden "Gehirn einschlaten"
Erstellt am 28.04.2011 um 11:21 Uhr von Bennolino
Ergebnis des Gespräches:
Man "gibt mir die Möglichkeit" unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden und danach Freistellung zum 30.06. selbst zu kündigen.
Ich könnte mir das übers Wochenende überlegen, sonst wird man mir kündigen.
Der Kollege aus dem BR sagt, er könne nichts für mich tun - die Lage wäre zu eindeutig.
Erstellt am 28.04.2011 um 12:01 Uhr von Rattle
Hallo,
eine selbstkündigung hat immer eine dreimonatige speerfrist der arge zu folge.
vielleicht nochmal mit engelszungen beim vorgestzten vorsprechen, manchmal sind es ja auch nur menschen, du warst halt in einer stresssituation, ärger in der famiele, der freundin u.s.w.
MFG
Erstellt am 28.04.2011 um 12:30 Uhr von azrael
hi bennolino,
schöne schei.. hast du da am hals. aber abgesehen davon, dass du dich -sagen wir- nicht gerade klug verhalten hast:
1. auf keinen fall selbst kündigen. es sei denn, du hast sofort einen neuen arbeitsplatz.
2. such dir sofort einen anwalt der sich aufs arbeitsrecht spezialisiert hat.
3. auch wenn du freigestellt bist, melde dich zu jedem dienstbeginn in der firma und biete deine arbeitskraft an.
..alles weitere wird/muss dir der anwalt sagen.
viel glück!
Erstellt am 28.04.2011 um 13:50 Uhr von Rattle
Hallo,
ein anwalt wird dir bei mehreren zeugen nicht helfen, er kann bei seinen vorgesetzten nur an ihre menschlichkeit, nachsicht hoffen, vielleicht ein klärendes gespräch mit allen die direkt betroffen sind.
ansonsten lässt das BetrVG kein spielraum.
Erstellt am 28.04.2011 um 14:07 Uhr von Dreiklang
Also ihr seid BRs...
So schlimm ist diese Beleidigung auch nicht! Da kann man durchaus kämpfen! Geh zum Anwalt aber fix! Der AG muss eine interessenabwägung vornehmen. Da kommt es auf Dienstzeit etc an
Erstellt am 28.04.2011 um 15:16 Uhr von neskia
Dreiklang liegt nicht so daneben wie das folgende Urteil zeigt:
http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-urteile/lag-koeln-urteil-vom-30-12-2010-5-sa-82510/
Es kommt auf die Würdigung aller Umstände an, ob dies ausreicht. Und die kennen wir nicht.