Erstellt am 27.04.2011 um 12:44 Uhr von wahlvst
-Wie soll sie weiter vorgehen, sie ist weder in einer Gewerkschafft noch hat sie Rechtschutz
Entweder die Kündigung hinnehmen oder klagen. Mehr gibt es wohl nicht. Sie muss halt die Kosten der 1. Instanz vor dem ArbG selnst zahlen.
Der Grund der Kündigung ist für mich kein rechtlicher Grund.
Die entscheidende Frage ist aber, hat das Unternehmen mehr als 10 dauerhaft beschägftigte AN?? Also greifen die entscheidenden §§ des KSchG.
Brentan bist DU BR?
Erstellt am 27.04.2011 um 12:58 Uhr von neskia
Die Berechnung der 10 MA ist etwas kompliziert und in §23 KSchG geregelt.
Einreichung der Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen erfolgt sein.
Obwohl es in der ersten Instanz keines Rechtsbeistand bedarf, empfehle ich eine Beratung/Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Auch kann er abklären, ob Prozesskostenhilfe beantragt werden kann.
!!!!!!! NACHTRAG !!!!!!!
Mir ist noch was aufgefallen:
"...Sie Arbeitet in einem Dentallabor seit über 7 Jahren...."
Hat das Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 bestanden? Dann würde ich auf jeden Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen.
Erstellt am 27.04.2011 um 13:11 Uhr von charlot
neskia,
Die Berechnung der 10 MA ist etwas kompliziert und in §23 KSchG geregelt...
was ist da kompliziert?? Ist doch ganz einfach und auch gut und klar im § 23 beschrieben.
Es gibgt max 3 Arten
4Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach den Sätzen 2 und 3 sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen
Erstellt am 27.04.2011 um 13:13 Uhr von nurmalsogefragt
- Hat sie ein Anrecht auf Abfindung bei einer Fristgerechten nicht Betriebsbedingten Kündigung
Grundsätzlich NEIN, Es liegt am AG er kann ggf. besonders bei betriebsbedingten muss aber nicht.
Es kommt u.a.darauf an ob es verpflichtende Regelungen für Abfindungen gibt.