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Kündigung weil die Kollegen angeblich nicht mit einem Klar kommen.....

B
Brentan
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Meine Bekannte wurde heute gekündigt. Begründung ist das die anderen Arbeitskollegen mit ihr nicht mehr klar kommen würden auf der Arbeit. Sie Arbeitet in einem Dentallabor seit über 7 Jahren. Zum 1.4.2011 wurde eine Neue Kraft eingestellt Größe der Arbeitsstelle ist wohl so 10 Mitarbeiter.

Meine Fragen sind :

  • Ist die Kündigung rechtens? sie ist seit 7 jahren da und in der ganzen Zeit gab es nur eine Abmahnung welche lächerlich war!!

  • Hat sie ein Anrecht auf Abfindung bei einer Fristgerechten nicht Betriebsbedingten Kündigung

-Ist die vielleicht doch eine Betriebsbedingte Kündigung?

-Wie soll sie weiter vorgehen, sie ist weder in einer Gewerkschafft noch hat sie Rechtschutz

ach ja Wünsche Frohe Ostern gehabt zu hagen!! ;-)

Danke im vorraus Brentan

1.72804

Community-Antworten (4)

W
wahlvst

27.04.2011 um 14:44 Uhr

-Wie soll sie weiter vorgehen, sie ist weder in einer Gewerkschafft noch hat sie Rechtschutz

Entweder die Kündigung hinnehmen oder klagen. Mehr gibt es wohl nicht. Sie muss halt die Kosten der 1. Instanz vor dem ArbG selnst zahlen.

Der Grund der Kündigung ist für mich kein rechtlicher Grund.

Die entscheidende Frage ist aber, hat das Unternehmen mehr als 10 dauerhaft beschägftigte AN?? Also greifen die entscheidenden §§ des KSchG.

Brentan bist DU BR?

N
neskia

27.04.2011 um 14:58 Uhr

Die Berechnung der 10 MA ist etwas kompliziert und in §23 KSchG geregelt. Einreichung der Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen erfolgt sein.

Obwohl es in der ersten Instanz keines Rechtsbeistand bedarf, empfehle ich eine Beratung/Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Auch kann er abklären, ob Prozesskostenhilfe beantragt werden kann.

!!!!!!! NACHTRAG !!!!!!!

Mir ist noch was aufgefallen:

"...Sie Arbeitet in einem Dentallabor seit über 7 Jahren...."

Hat das Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 bestanden? Dann würde ich auf jeden Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen.

C
charlot

27.04.2011 um 15:11 Uhr

neskia,

Die Berechnung der 10 MA ist etwas kompliziert und in §23 KSchG geregelt... was ist da kompliziert?? Ist doch ganz einfach und auch gut und klar im § 23 beschrieben.

Es gibgt max 3 Arten

4Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach den Sätzen 2 und 3 sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen

N
nurmalsogefragt

27.04.2011 um 15:13 Uhr

  • Hat sie ein Anrecht auf Abfindung bei einer Fristgerechten nicht Betriebsbedingten Kündigung

Grundsätzlich NEIN, Es liegt am AG er kann ggf. besonders bei betriebsbedingten muss aber nicht. Es kommt u.a.darauf an ob es verpflichtende Regelungen für Abfindungen gibt.

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