Erstellt am 26.04.2011 um 17:24 Uhr von ganther
"...die Anhörung zur Arbeitszeit ohne Mitbestimmung auf 58 h die Woche gearbeitet werden darf"
welche Anhörung?
Aber nur mal so: nach dem AZ-Gesetz kommst Du bis auf 60 Std in der Woche wenn der AG die Ausgleichszeiträume einhält
Erstellt am 26.04.2011 um 17:43 Uhr von diddelmaus
Hallo Ganther,
ja vom Arbeitszeitgesetzt weiß ich, das man bis zu 60 h die Woche arbeiten lassen kann. Jezt hat aber die EU doch die Höchstdauer von 48 h verabschiedet. Dem soll/ muss sich Deutschland als Obergrenze noch anpassen. Nun kam aber das Gerücht auf, dass nicht Tarifgebundene Unternehmen trotz Betriebsrat ohne die Mitbestimmung zu wahren, bis 58 h arbeiten lassen können. Ist da nun was wahres dran, oder nicht.
Mfg
Erstellt am 26.04.2011 um 17:55 Uhr von DonJohnson
das muß dann wohl ein EuGH Urteil sein - könntest du das hier mal posten? Ich habe von einem solchen Vorstoss des EuGH noch ncihts gehört...
Erstellt am 26.04.2011 um 18:19 Uhr von diddelmaus
Na dann ist ja gut. Mache mich aber nochmal schlau und melde mich wieder. Kann sein, das es nur Bereitschaftsdienste gemeint sind oder für Krankenhäuser.
Bis dann und Danke.
Erstellt am 27.04.2011 um 06:44 Uhr von nicoline
diddelmaus,
*Jezt hat aber die EU doch die Höchstdauer von 48 h verabschiedet.*
Was heißt "jetzt"?
*trotz Betriebsrat ohne die Mitbestimmung zu wahren,*
Lass Dir doch von dem/denjenigen, die solche Gerüchte verbreiten, mal sagen, woher sie das wissen!
*bis 58 h arbeiten lassen können.Kann sein, das es nur Bereitschaftsdienste gemeint sind oder für Krankenhäuser.*
Es gibt in der Tat eine 58 Std. Regelung im Zusammenhang mit Bereitschaftsdienst im TVöD, aber die gilt eben gerade nur für tarifgebundene Betriebe, da hierzu ein TV oder eine BV aufgrund eines TV erforderlich ist