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Betiebe ohne Tarifbindung

D
Diddelmaus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Allwissende,

ist es richtig, das demnächst Betriebe ohne Tarifbindung trotz Betriebsrat die Anhörung zur Arbeitszeit ohne Mitbestimmung auf 58 h die Woche gearbeitet werden darf??

Wer kann da Auskunft erteilen??

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Mfg

1.25905

Community-Antworten (5)

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ganther

26.04.2011 um 19:24 Uhr

"...die Anhörung zur Arbeitszeit ohne Mitbestimmung auf 58 h die Woche gearbeitet werden darf"

welche Anhörung?

Aber nur mal so: nach dem AZ-Gesetz kommst Du bis auf 60 Std in der Woche wenn der AG die Ausgleichszeiträume einhält

D
Diddelmaus

26.04.2011 um 19:43 Uhr

Hallo Ganther,

ja vom Arbeitszeitgesetzt weiß ich, das man bis zu 60 h die Woche arbeiten lassen kann. Jezt hat aber die EU doch die Höchstdauer von 48 h verabschiedet. Dem soll/ muss sich Deutschland als Obergrenze noch anpassen. Nun kam aber das Gerücht auf, dass nicht Tarifgebundene Unternehmen trotz Betriebsrat ohne die Mitbestimmung zu wahren, bis 58 h arbeiten lassen können. Ist da nun was wahres dran, oder nicht.

Mfg

D
DonJohnson

26.04.2011 um 19:55 Uhr

das muß dann wohl ein EuGH Urteil sein - könntest du das hier mal posten? Ich habe von einem solchen Vorstoss des EuGH noch ncihts gehört...

D
Diddelmaus

26.04.2011 um 20:19 Uhr

Na dann ist ja gut. Mache mich aber nochmal schlau und melde mich wieder. Kann sein, das es nur Bereitschaftsdienste gemeint sind oder für Krankenhäuser.

Bis dann und Danke.

N
nicoline

27.04.2011 um 08:44 Uhr

diddelmaus, Jezt hat aber die EU doch die Höchstdauer von 48 h verabschiedet. Was heißt "jetzt"?

trotz Betriebsrat ohne die Mitbestimmung zu wahren, Lass Dir doch von dem/denjenigen, die solche Gerüchte verbreiten, mal sagen, woher sie das wissen!

bis 58 h arbeiten lassen können.Kann sein, das es nur Bereitschaftsdienste gemeint sind oder für Krankenhäuser. Es gibt in der Tat eine 58 Std. Regelung im Zusammenhang mit Bereitschaftsdienst im TVöD, aber die gilt eben gerade nur für tarifgebundene Betriebe, da hierzu ein TV oder eine BV aufgrund eines TV erforderlich ist

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