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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lektüre für Betriebsrat

H
Hulky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

können wir als Betriebsrat die notwendige Lektüre (Däuble BetrVG neuste Auflage) für den Betriebsrat eigenständig bestellen. Beschluss dazu wurde in der Sitzung ordnungsgemäß gefasst und dem Arbeitgeber mitgeteilt. Bitte um Antworten.

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Community-Antworten (1)

R
rolfo

19.04.2011 um 11:26 Uhr

Der AG muss bestellen. Wir haben das aber so geregelt, der Beschluß geht an AG mit der Frage, ob er bestellt oder der BR dies selbst tun soll, er zeichnet ab, wir bestellen.

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