Erstellt am 18.04.2011 um 20:31 Uhr von wahlvst
Bei Fußball dürfte der AG keine Möglichkeiten des Handelns haben. Denn der AG hätte nur ggf. Möglichkeite bei geföhrlichen Sportarten und grobe Fahrlässigkeit.
Siehe hierzu:
Gefährliche Sportarten: Entgeltfortzahlung Ja oder Nein?
http://www.haufe.de/personal/newsDetails?newsID=1302005355.36
Grob fahrlässiges Verhalten: Verweigerung der Entgeltfortzahlung möglich
Bei einem Sport der auch in Form von Ländermanschaften welche dann auch noch staatliche Förderungen erhalten dürfte dieses aber alles nicht zutreffen. Es sein man "spielt dieses in der Freizeit und missachtet dabei vorsätzliche alle beim Fußball geltenden Regeln"