Gewerkschaft und Arbeitgeber
Muss ich den Arbeitgeber über jeden Besuch der Gewerkschaft informieren, auch wenn es sich nur im Info-Veranstaltungen bzgl. Seminare handelt?
Community-Antworten (1)
16.04.2011 um 14:55 Uhr
Ja. Ich würde mich hieran halten: BAG, Urteil vom 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG, § 2 Abs. 2 BetrVG Der AG hat bestimmte Interessen und Rechte, die zu beachten sind. Aber er kann nicht alle und jeden Besuch ausschließen. Eine vorherige Info und Absprache ist immer besser.
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