Erstellt am 16.04.2011 um 12:55 Uhr von chiemseer
Ja. Ich würde mich hieran halten: BAG, Urteil vom 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG, § 2 Abs. 2 BetrVG
Der AG hat bestimmte Interessen und Rechte, die zu beachten sind.
Aber er kann nicht alle und jeden Besuch ausschließen.
Eine vorherige Info und Absprache ist immer besser.