Erstellt am 15.04.2011 um 09:37 Uhr von widder
Setzt euch mit dem Anwalt in Verbindung, der kann euch den genauen Wortlaut für den Beschluß mitteilen.
Wenn die BRV krank ist, und nicht an den Sitzungen teilnehmen kann (will ) muss das nächste EBRM eingeladen werden.
Beschlüße werden mehrheitlich gefaßt, d.h. es müssen mehr als 50% der BRM anwesend sein und abstimmen.
Erstellt am 15.04.2011 um 09:38 Uhr von sanifair
Ladet ihr das Ersatzmitglied?
Wozu braucht ihr den RA? Vorbereitung eines Prozesses? Soll er irgendwo draufsehen? Verhandlungen für eine BV?
Erstellt am 15.04.2011 um 09:47 Uhr von hinzundkunz
@ widder: das mach ich auch.bin halt der stellvertreter und versuch mein bestes.das ordentlich geladen ist.
@sanifair: nein das nicht.aber den sollte man schon haben wenn der AG auf dumme gedanken kommt.und stur ist sag ich mal. wir haben den bei einem seminar von der gewerkschaft kennengelertn und der ist gut.also rein ins boot.
Erstellt am 15.04.2011 um 11:35 Uhr von chiemseer
Na ja, ins Boot holen ist gut.
Aber ein trifftiger Grund muß schon da sein, sonst gehts nicht einfach mal so bzw. nur mit späterem Ärger mit AG, denn der muß/soll ja zahlen. Deshalb vor Beauftragung dem AG den Beschluß mitteilen.
z.B. wegen Prüfung/Erstellung neue BV, oder Besonderheit bei Kündigungsanhörung.
Viel Glück !
Erstellt am 15.04.2011 um 11:43 Uhr von paula
Bei der Beauftragung des Anwalts muss man 2 Konstelationen unterscheiden:
Die Beauftragung in einem gerichtlichen Verfahren (bzw. in der Vorbereitung eines solchen Verfahrens): hier greift § 40 BetrVG. Der BR beauftragt den Anwalt und der AG muss bei ordnungsgemäßer Beauftragung die Kosten nach RVG tragen
Anders wenn der Anwalt den BR in sonstigen Sachen beraten soll: hier greift § 80 BetrVG. Du brauchst dann die Zustimmung des AG vor der Beauftragung des Anwalts. Wenn die Einbindung des Anwalts objektiv erforderlich ist, dann kann der BR auch die Hinzuziehung des RA einklagen. Aber das dauert dann
Pauschal geht da also erst einmal nichts. Die Einschaltung des Anwalts muss also immer vorgangsbezogen erfolgen