Hi!

Wir sind ein Unternehmen mit mehreren Filialen. Unser GBR besteht aus 10 Filialen davon, da die einzelnen Filialen in unterschiedliche Unternehmensstrukturen aufgeteilt sind.
Nun will unser Unternehmen den GBR-Vorsitzenden in unserer Filiale ein Büro bereitstellen. Dafür sollen Mitarbeiter einen Raum aufgeben und mit anderen teilen. Ich weiss, das dies der Mitbestimmung des örtlichen Betriebsrats bedarf.
Was ich gern wissen möchte ist, ob das Unternehmen bestimmen kann, das der GBR-Vorsitzende (weil er aus unserer Filale kommt) in unserer Filiale ein Büro zu Verfügung bestellt bekommt. Ist das immer so, das der GBRV immer in der Filiale, aus der er kommt, sein Büro haben muss? Ich dachte, dieser muss in der Geschäftsführung der unterteilten 10 Filialen ansässig sein.
Naja, ich hoffe, ich wisst was ich meine. Denn ich finde es nicht in Ordnung, das die Geschäftsführung in unserer Filiale ein Büro für den GBRV macht und unsere Mitarbeiter darunter zu leiden haben.
Lieben Gruß, Mighty