Folgende Sachlage:
Nachtschicht vom Sonntag-Donnerstag jeweils von 21,30 bis 6.oo morgens. Am Montag beginnt um 9oo eine angesetzte BR Versammlung. Das Ende ist auf ca.17oo angesetzt.

Wie verhält es sich mit der Nachtschicht am Sonntag und am Montag? Sind diese als bezahlte Freistellung zu gewähren, oder muss eine oder sogar beide Schichten nachgearbeitet werden? §37 ist da recht undurchsichtig im bezug auf Schichtarbeit.

bitte um Antworten mit Quellenangaben bzw. eine Definition unter Angaben der §.

z.z wird folgendes behauptet:
minus 16h Arbeitszeit---- plus Stunden der BR Sitzung--- ergibt eine Nacharbeit von xx Stunden.

IST DAS RICHTIG?