Erstellt am 13.04.2011 um 20:29 Uhr von wahlvst
JA, wenn es keinen TV/BV gibt der anderes aussagt
Erstellt am 13.04.2011 um 20:39 Uhr von nicoline
Rafael,
*Wo immer mal Pflegepersonal krank wird und die Kollegen so nett sind und aus ihrem FREI kommen und einspringen .*
Nett sind zu wem?
*soweit so gut*
was ist daran gut?
*also zusätzliche FREIE Tage .*
Ist doch nett!
*dann wird es das beste sein wenn keiner mehr aus dem Frei kommt somit fallen keine Überstunden mehr an. *
Ähhhmmm wie jetzt, Ihr wollt kein Frei haben, für die geleisteten Überstunden?
*kann sie dies einfach so anweisen *
im laufenden Dienstplan schon mal gar nicht, denn der Dienstplan ist verbindlich und kann nur in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden. Als AN muss man aber auch den Mut haben, nein zu sagen. Das AN in der Pflege, was die Arbeitszeit angeht, dieses Wort kennen, habe ich verlernt zu glauben.
Ansonsten würde ich als BR, wenn Du denn als BR fragst, das MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ausüben, was Lage, Verteilung usw. der Arbeitszeit angeht.
Erstellt am 13.04.2011 um 21:35 Uhr von nurmalsogefragt