Erstellt am 04.01.2022 um 15:43 Uhr von celestro
habt ihr nen Rechtsanwalt an der Hand, den ihr mal eben fragen könnt? Ich würde zu "warum sollte etwas dagegen sprechen" tendieren. Aber lieber sicher gehen....
Erstellt am 05.01.2022 um 08:21 Uhr von xyz68
Bei uns wird die Stelle eingruppiert und der Mitarbeiter kommt auf die Stelle, dabei ist es irrelevant, ob er ggf. sogar höhere Qualifikationen hat.
Stimmt die Eingruppierung der Stelle mit der beantragten Eingruppierung des Mitarbeiters überein, so gibt es keinen Grund, der Eingruppierung zu widersprechen.
Und der Arbeitgeber ist frei, auch jemanden auf eine Stelle zu setzen, der formal die Ausbildung nicht hat. Er kann sich die notwendigen Kenntnisse auch anders erworben haben.
Von daher sehe ich also keinen Grund, mit einen zukünftigen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen. (Bei internen Bewerbern kann man ja mal beiläufig das Gespräch auf die interessierenden Daten bringen, aber eine Notwendigkeit sehe ich auch hier nicht.)