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Betriebsrat Rechte

R
Rokie123
Jan 2022 bearbeitet

Welche Rechte hätte ein Betriebsrat in einem Unternehmen bzgl. der Entscheidung, dass der Kühlschrank für freie Erfrischungsgetränke abgeschafft wird und dass die Backwaren zukünftig in rustikalen Flechtkörben angeboten werden.

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Community-Antworten (11)

E
EDDFBR

03.01.2022 um 21:37 Uhr

Re: Kühlschrank: Sind die "freien Erfrischungsgetränke" vom AG gestellt, oder bringen die die AN selbst mit? Gibt es zu den Getränken eine BV?

Re Backwaren: Meinst du die Frage wirklich ernst???

C
celestro

03.01.2022 um 22:17 Uhr

Der BR hat das Recht, Verbesserungsvorschläge zu machen.

Soll nur der Kühlschrank abgeschafft werden, oder die kostenlosen Getränke gleich mit?

R
Rokie123

03.01.2022 um 22:57 Uhr

Der Kühlschrank mit freien Erfrischungsgetränken ist eine allgemeine Regelung, die zudem Teil der Entlohnung ist. => Mitentscheidungsrecht des BR.

Das Angebot von Backwaren in rustikalen Flechtkörben ist eine wirtschaftliche Entscheidung => kein Recht des BR.

S
seehas

04.01.2022 um 08:19 Uhr

@rokie 123: wenn du es uns erklären kannst, warum fragst du dann?

K
Kjarrigan

04.01.2022 um 10:02 Uhr

@rokie123 Arbeit du in einer Bäckerei? Woher kommt die Regelung zu den Freigetränken / Backwaren. Steht das im AV - gibt es eine BV - Spielt das alles in einer Kantine?

Wenn beides nur eine freiwillige Leist5ung des AG ist - kann er die Freiwilligkeit "wahrscheinlich" auch ohne Mitbestimmung widerrufen. Ob es dann vielleicht möglich ist, dass über z.B. über betriebliche Übung einzufordern, hängt stark von den Regelungen ab.

P
Pickel

04.01.2022 um 11:10 Uhr

"Der Kühlschrank mit freien Erfrischungsgetränken ist eine allgemeine Regelung, die zudem Teil der Entlohnung ist. => Mitentscheidungsrecht des BR."

Selbst wenn die Getränke als Lohnbestandteil gesehen werden sollen (was so einfach nicht ist!), entscheidet der BR nur mit, wer zu welchem Zeitpunkt wieviel entnehmen darf. Das Mitbestimmungsrecht bietet keine Grundlage, die Rücknahme des Angebots zu verhindern.

C
celestro

04.01.2022 um 11:11 Uhr

"Der Kühlschrank mit freien Erfrischungsgetränken ist eine allgemeine Regelung, die zudem Teil der Entlohnung ist."

Das sehe ich ganz anders.

M
Moreno

04.01.2022 um 12:48 Uhr

Das einzige was meiner Meinung sein könnte, dass es sich hier um eine betriebliche Übung handelt. Der Betriebsrat hat aber weder bei Entstehungen, Aufhebungen oder Änderungen von einer solchen Mitbestimmungsrechte da es sich um individuelle Ansprüche handelt. Dann muss Rokie123 eben mal zum Anwalt dackeln und gegen die Wegnahme seiner Cola klagen! ;-)

R
Relfe

04.01.2022 um 14:04 Uhr

da aber ja der Kühlschrank abgeschafft wird und nicht die Getränke (so wie es im Eingangspost steht) und die Backwaren nur anders gelagert werden, wird doch Rockie123 gar nichts weggenommen. Davon das ihm Getränke oder Backwaren nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, habe ich bis jetzt noch nichts gelesen. Ob man da jetzt den Kühlschrank wieder einklagen kann?

C
celestro

04.01.2022 um 16:39 Uhr

auch wenn meine Frage:

"Soll nur der Kühlschrank abgeschafft werden, oder die kostenlosen Getränke gleich mit?"

nicht beantwortet wurde ... aus dem 2. Post des TS:

"Der Kühlschrank mit freien Erfrischungsgetränken ist eine allgemeine Regelung, die zudem Teil der Entlohnung ist."

schließe ich, das AUCH die Getränke mit verschwinden sollen.

R
Relfe

04.01.2022 um 17:00 Uhr

@celestro: kann man durchaus so interpretieren, da gebe ich Dir Recht.

Warten wir mal ob Rockie123 das aufklärt.

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