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Abmahnung für lau

H
hinzundkunz
Jan 2018 bearbeitet

morgen die herren, also.eine Bäckereifachverkäuferin sollte bei einem Planzahlen gespräch teilnehmen.sie kann muss aber nich.da es aber geschneit hat und sie sich das nich zugetraut hat mit dem auto dahinzufahren hat sie es seingelassen und das der chefin auch so mitgeteilt.sie hat dafür eine abmahnung bekommen das sie nicht erschienen ist.können wir ihr als BR die abmahnung rauskicken??

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Community-Antworten (8)

C
charlot

08.04.2011 um 12:38 Uhr

Der BR kann grundsätzlich KEINE Abmahnung rauskicken! Er ist nur im Nachgang informativ dabei. Weiter die Abmahnung war zu recht. Es ist genaugenommen "Arbeitsverweigerung", also sogar ein Kündigungsgrund. Der AN muss sich auf schlechtes Wetter einstellun und ggf. frühzeitig auch mit öffentl. Verkehrsmittel zur Arbeit. Zu diesem Thema gibt es reichliche Urteile.

R
rainerw

08.04.2011 um 12:41 Uhr

Als BR seit ihr bei Abmahnungen außen vor; es sei denn ihr habt es in einer BV anderes geregelt. Ansonsten könnte man nur auf der Cheffin einreden das sie die Abmahnung zurück nimmt, sofern dieses Planzahlengespräch außerhalb der Arbeitszeit lag. Zum einem weil die Chefin nicht einseitig über die Feizeit der MA verfügen kann ( es sei denn es ist was anderes schriftl. geregelt worde), und zum anderem weil die Chefin dann hätte Überstunden bei dem BR beantragen müssen. Diese sind ja bekanntl. Mitbestimmungspflichtig. Aber ihr könnt der Chefin nur ins Gewissen reden. Ansonsten würde ich auch als MA nichts machen, da die Abmahnung ja wegen den oben benannten Gründen nicht zum tragen kommen würde sollte später mal was sein.

G
Gustl

08.04.2011 um 14:33 Uhr

@charlot und rainerw

hinzundkunz schreibt, dass die MA`rin teilnehmen kann, muss aber nicht. In diesem Fall ist es eine freiwillige Sache. Die MA alleine kann gegen die Abmahnung was unternehmen, eventuell klagen. Der BR kann auf Wunsch des MA eingeschaltet werden.

Aber spricht doch mit diesen Tatsachen mit dem AG, der wird hoffentlich einlenken.

Gruß, Gustl.

R
rainerw

08.04.2011 um 15:25 Uhr

Gustl, iss schon recht so. Genau wegen diesem "kann" bin ich auf Überstunden/ Mehrarbeit gekommen. Da Mitbestimmungsrechte hier dann wohl missachtet worden sein können, wäre diese Abmahnung eh Gegenstandslos, sollte sie mal zwecks einer Kündigung herangezogen werden. Wie gesagt mit der AG sprechen und sie drauf schupsen, oder aber was ich immer für besser halte eine Gegendarstellung schreiben und beim Betriebsrat hinterlegen. Klagen würde ich in dem Fall hier nicht.

M
Mainpower

08.04.2011 um 16:35 Uhr

Hallo, " hat nicht Teilgenommen weil es geschneit hat". Wie lange ist das denn her?? Eine Abmahnung sollte Zeitnah erteilt werden. Wenn ich zurückdenke wann es das letzte mal geschneit hat ist das aber schon eine geraume Zeit her. Nix méhr mit Zeitnah.

S
soenke

08.04.2011 um 16:37 Uhr

@hinundkunz, du schreibst "sie kann muss aber nich." ! warum hat sie bitte die abmahung erhalten ? sie musste ja nicht kommen UND sie hat im vorfelde gesagt WARUM sie nicht kommt! der BR sollte diesen sachverhalkt mal hinterfragen bei dem abmahnenden!

ansonsten kommen bald ggf noch "eventuell" abmahungen. imgegen satz zu meinen kollegen hier, ist es bei uns üblich das der br bei "abmahungsgesprächen" dabei ist, auch bekommen wir die abmahungen "VOR" ausprache in das gremium und sollte das was nicht koscher sein, schreiben wir das auch . es bleibt dem ag natürlich offen die abmahung aus zu sprechen, aber dann wird die stellungnahme vom br dort mit hinterlegt, so das sollte es weiter eskalieren der anwalt oder ggf der richter siehen kann was der br dazu sagt. hierbei hätte unser br einiges bemerkt ! ausserdem würde so was thema im monatsgespräch werden ! und es könnte durchaus die vertrauensvolle zusammenarbeit hinterfragt werden, diese abmahung ist völlig daneben ! sozial nicht gerechtfertigt und ausserdem wo ist der wahnwert ? was soll der an lernen ? das wenn er eingeladen wird mit der option " du kannst" er weis das es ein muss ist ??? es würde für mich nur bedeudten das der an sich im zeifel krankmelden muss, der schaden wäre also noch grösser für den arbeitgeber... leute es gibt arbeitgeber, die hören auf ihren br und oder auf einige mitglieder...

D
Dielöwin

11.04.2011 um 10:22 Uhr

Morgen hinzundkunz,....da Du hier ja nur die Herren angesprochen hast, legst Du wohl auch keinen Wert auf Antworten von den Damen oder... sehr schade

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Emanze

11.04.2011 um 10:28 Uhr

Morgen hinzundkunz,....da Du hier ja nur die Herren angesprochen hast, legst Du wohl auch keinen Wert auf Antworten von den Damen oder... sehr schade Antwort 9 Erstellt am 11.04.2011 um 08:22 Uhr von Dielöwin

Sehr schade... wenn du etwas zu sagen hättest, sollte dich diese Kleinigkeit nicht abhalten.

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