Hallo.

Ein beschäftigter ist seit August 2010 im Krankenstand (Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft gerade). Muss er auch zur Betriebsversammlung eingeladen werden? Bzw. darf er überhaupt teilnehmen? Das Arbeitsverhältnis besteht ja noch... Im Zweifel ja, aber kann der AG das verweigern?