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Neuwahl des Stellvertreters

E
ehrtbbeehre
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser stellv. BRV möchte gerne seine Funktion als solchen niederlegen / abgeben. Also nur die Funktion des Stellvertreters. Danach muss ja ein neuer gewählt werden. Muss hierfür eine sog. konstituierende Sitzung gemacht werden, oder reicht das bei einer normalen Sitzung? Und wie ist es dann mit Ersatzmitgliedern, weil einer zum nächsten Termin im Urlaub ist, können wir dann dafür ein Ersatzmitglied laden, oder müssen da alle anwesend sein?

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Community-Antworten (1)

M
monalisa

06.04.2011 um 23:47 Uhr

@ehrtbbeehre, auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung - Neuwahl des Stellvertreters. Vorher sollte allerdings der "Alte" zurücktreten. Dazu braucht ihr keine konstituierende Sitzung veranstalten..... :-) Sollte ein ordentliches BR - Mitglied verhindert sein (in eurem Fall Urlaub), muss ja ein Ersatzmitglied geladen werden (ausser das BR - Mitglied sagt ausdrücklich, dass es bei der Sitzung anwesend sein will) und somit ist dieses Ersatzmitglied ein BR - Mitglied mit allen Rechten und Pflichten und wird dementsprechend mitwählen.

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