Erstellt am 22.01.2019 um 17:25 Uhr von Kratzbürste
Nein- die Stellvertreter rücken nicht automatisch nach.
Erstellt am 22.01.2019 um 17:36 Uhr von celestro
"Rückt automatisch der bisherige Stellvertreter in die Position des BR-Vorsitzenden nach"
Sofern Ihr nicht vorher schon einen neuen BRV gewählt habt, übernimmt der Stelli temporär die Aufgaben des BRV, bis ein neuer gewählt wurde.
"oder ist eine Neuwahl des BR-Vorsitzenden sowie des Stellvertreters nötig ?"
Hier kommt es natürlich darauf an. Wenn der Stellvertreter dieses "Amt" behalten möchte, so müsst Ihr nur den BRV neu wählen. Ansonsten eben beide "Ämter".
"Wie verhält es sich mit den Posten des ausscheidenden BR-Vorsitzenden in diversen Gremien, wie z.B. Betriebsausschuss, Wirtschaftsausschuss und Gesamtbetriebsrat ? Rücken die jeweiligen Stellvertreter nach oder ist eine Neuwahl erforderlich ?"
Der BRV ist automatisch Mitglied im Betriebsausschuss. Demnach würde ein neu gewählter BRV ebenfalls dort rein rutschen und somit könnte eine Neuwahl der Mitglieder unnötig sein. Beim WA und Gesamt-BR ist der BRV nicht automatisch mit dabei. Da müsst Ihr dann die Person für den Posten neu wählen und entweder Ihr wollt dort den BRV drin haben, oder nicht.
Erstellt am 18.04.2023 um 14:11 Uhr von KnooBolT
Schönen guten Tag!
Ich habe da mal eine Frage?
Wenn in einem Unternehmen aus folge einer Verschmelzung zwei separate BR Gremien existieren. Das eine Gremium ist durch eine Regelungsabrede bis zur nächsten Wahl der beiden Gremien zwecks Übergang und Vereinheitlichung der verschieden BV´en im Amt.
Wenn aber der Vorsitz vor dem Ende des Übergangszeitraumes in Rente geht, und es kein neuer BR Vorsitz Wählen lässt! Was wird dann über die Zeit passieren?