BR-Vorsitzender geht in Rente...Neuwahl erforderlich ??
Unser BR-Vorsitzender geht demnächst in Rente und scheidet aus dem Unternehmen aus. Für seinen Sitz im BR-Gremium gibt es bereits einen Nachrücker. Nun stellen sich aber folgende Fragen:
- Rückt automatisch der bisherige Stellvertreter in die Position des BR-Vorsitzenden nach oder ist eine Neuwahl des BR-Vorsitzenden sowie des Stellvertreters nötig ?
- Wie verhält es sich mit den Posten des ausscheidenden BR-Vorsitzenden in diversen Gremien, wie z.B. Betriebsausschuss, Wirtschaftsausschuss und Gesamtbetriebsrat ? Rücken die jeweiligen Stellvertreter nach oder ist eine Neuwahl erforderlich ? Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar !!
Community-Antworten (3)
22.01.2019 um 18:25 Uhr
Nein- die Stellvertreter rücken nicht automatisch nach.
22.01.2019 um 18:36 Uhr
"Rückt automatisch der bisherige Stellvertreter in die Position des BR-Vorsitzenden nach"
Sofern Ihr nicht vorher schon einen neuen BRV gewählt habt, übernimmt der Stelli temporär die Aufgaben des BRV, bis ein neuer gewählt wurde.
"oder ist eine Neuwahl des BR-Vorsitzenden sowie des Stellvertreters nötig ?"
Hier kommt es natürlich darauf an. Wenn der Stellvertreter dieses "Amt" behalten möchte, so müsst Ihr nur den BRV neu wählen. Ansonsten eben beide "Ämter".
"Wie verhält es sich mit den Posten des ausscheidenden BR-Vorsitzenden in diversen Gremien, wie z.B. Betriebsausschuss, Wirtschaftsausschuss und Gesamtbetriebsrat ? Rücken die jeweiligen Stellvertreter nach oder ist eine Neuwahl erforderlich ?"
Der BRV ist automatisch Mitglied im Betriebsausschuss. Demnach würde ein neu gewählter BRV ebenfalls dort rein rutschen und somit könnte eine Neuwahl der Mitglieder unnötig sein. Beim WA und Gesamt-BR ist der BRV nicht automatisch mit dabei. Da müsst Ihr dann die Person für den Posten neu wählen und entweder Ihr wollt dort den BRV drin haben, oder nicht.
18.04.2023 um 16:11 Uhr
Schönen guten Tag! Ich habe da mal eine Frage? Wenn in einem Unternehmen aus folge einer Verschmelzung zwei separate BR Gremien existieren. Das eine Gremium ist durch eine Regelungsabrede bis zur nächsten Wahl der beiden Gremien zwecks Übergang und Vereinheitlichung der verschieden BV´en im Amt. Wenn aber der Vorsitz vor dem Ende des Übergangszeitraumes in Rente geht, und es kein neuer BR Vorsitz Wählen lässt! Was wird dann über die Zeit passieren?
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