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im Betrieb vorhandene Informations- und Kommunikationstechnik

M
Maikell
Dez 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, lt. WO dürfen wir als WV das Wahlausschreiben zusätzlich auch über die "im Betrieb vorhandene Informations- und Kommunikationstechnik" veröffentlichen.

  1. darf ich als WV Infos u. Dateien an die persönlichen Firmen-email des AN senden? (Dateien selbstverständlich nur im nicht veränderbaren pdf-Format)
  2. Wie sieht es mit Verteilern aus? Wir haben einen "muc-intern" Verteiler, über den der AG Informationen, Bestimmungen etc. an die AN schreibt. Darf ich diesen Verteiler auch verwenden?
  3. Als WV haben wir eigene eMail-Adresse und ein One-Drive -Laufwerk. darf ich dor einen Ordner zum öffentlichen Zugang freigeben? Für die aktuellste Wählerliste, später für die endgültigen Vorschlagslisten, Infoblatt wie man sich aufstellen lässt...
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Community-Antworten (4)

C
celestro

26.12.2021 um 22:24 Uhr

sehe da keine Probleme.

U
UdoWoe

28.12.2021 um 11:10 Uhr

Wie celestro schon geschrieben hat, es gibt hier keine Probleme. Der AG muss sogar die gleiche Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, welche er nutzt auch dem BR und somit auch dem WV zu Verfügung stellen. Sollten es schon "fertige" Verteiler geben, umso besser. Der AG wird im eigenen Interesse schon dafür sorgen, dass diese Verteiler-Listen auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Dann braucht ihr euch als WV nicht darum kümmern. Trotzdem einfach mal kontrollieren. Wenn du einen Ordner auf eurem One-Drive-Laufwerk freigibts, dann müsst ihr als WV nur darauf achten, dass diese Listen von niemanden geändert werden können. Also weder geändert, noch gelöscht oder sonst irgendwie manipuliert werden können. Außer diesem einen Punkt seid ihr in einer guten Position.

S
stehipp

30.12.2021 um 12:04 Uhr

Grundsätzlich sehe ich auch kein Problem die Möglichkeiten zu nutzen.

Ich würde trotzdem einfach mal mit dem AG darüber reden.

"Hey Cheffe, zwei Möglichkeiten, ich nutze die bestehenden Möglichkeiten/ Techniken, dann geht es schnell und ich kann bald wieder meiner "normale Tätigkeit" nachgehen, oder ich darf die nicht nutzen, dann melde ich mich gleich mal für längere Zeit ab und mache alles per Hand. Was meinst du, wie soll ich verfahren?"

Den Chef will ich mal sehen, das da nein sagt.

U
UdoWoe

30.12.2021 um 12:11 Uhr

Zitat: "Den Chef will ich mal sehen, das da nein sagt. " Ich kenne einen stehipp.....

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