Erstellt am 08.07.2010 um 08:19 Uhr von rkoch
Der Vorsitzende ist nur der organisator der Sitzungen und der Handlungsknecht des BR. Selbst irgendwas machen darf er gar nicht! Also -> Beschluß.
BR Kasse?
Der BR ist per Definition VERMÖGENSLOS. Was soll in der Kasse drin sein? Kaffee? Gibts dafür jetzt schon Bankkonten?
Alle Kosten des BR trägt der AG! Und er, nur er allein bezahlt! Der BR hat nichts, aber auch gar nichts selbst zu bezahlen.
Erstellt am 08.07.2010 um 08:35 Uhr von wiewo
Na ja,
Beschluss ist klar. Aber es gibt schon Unternehmen, wo der BR eine eigene Kostenstelle mit Budget hat und die "Dinge des Bedarfs" dort abgebucht werden. Hier ist dann meistens der BRV der Kostenstellenverantwortliche und kann die Beschlüsse im Rahmen des Budgets umsetzen, ohne bei jedem Buch , Büromaterial o.ä. jedesmal den AG gesondert informieren und zur Kostenübernahme auffordern zu müssen.
Erstellt am 08.07.2010 um 09:21 Uhr von rkoch
@wiewo
> BR eine eigene Kostenstelle mit Budget
Beachte den kleinen, aber feinen Unterschied:
> Der BR hat ein eigenes Konto von dem er auch Überweisungen und Bargeldabhebungen
Kostenstelle ist selbstverständlich, Budget strittig, Bankkonto no go. Grundsätzlich darf BR-Arbeit nicht budgetiert werden, sprich: Budget für Kleinmaterial i.d.R. i.O. aber nicht Anwaltskosten, Seminarkosten, etc.
Erstellt am 08.07.2010 um 09:29 Uhr von wiewo
@rkoch
ja das ist klar, Anwaltskosten, Seminare o.ä. sind bei uns nach oben offen und nicht budgetiert. Alle anderen Dinge plane ich für Kostenstelle.
Habe auch einen Betrag z.B. für Schulungen eingestellt in entsprechender Höhe,damit man besser planen kann. Wird dieser überschritten ist das kein Problem, ebenso für die Rechtsberatung. Im Rahmen des Budgets kann ich über die Mittel ohne Rückfrage mit der GF verfügen (haben Vereinbarung) darüberhinaus extra Beschluss und Mitteilung an AG.
Das mit dem kleinen aber feinen Unterschied siehst Du richtig.