W.A.F. LogoSeminare

Sachmittel / Literatur

I
IInonameII
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

hier mal wieder eine Frage: dem BR stehen sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik zu... muss für jede Anschaffung (Bücher usw.) auch ein Beschluss gefasst werden? Oder zählt das zu den Aufgaben des Vorsitzenden für ausreichend und aktuelle Literatur zu sorgen? Der BR hat ein eigenes Konto von dem er auch Überweisungen und Bargeldabhebungen für die BR Kasse machen kann, die Abrechnung wird dann einmal monatlich dem AG vorgelegt.

viele Grüße

4.25804

Community-Antworten (4)

R
rkoch

08.07.2010 um 10:19 Uhr

Der Vorsitzende ist nur der organisator der Sitzungen und der Handlungsknecht des BR. Selbst irgendwas machen darf er gar nicht! Also -> Beschluß.

BR Kasse? Der BR ist per Definition VERMÖGENSLOS. Was soll in der Kasse drin sein? Kaffee? Gibts dafür jetzt schon Bankkonten? Alle Kosten des BR trägt der AG! Und er, nur er allein bezahlt! Der BR hat nichts, aber auch gar nichts selbst zu bezahlen.

W
wiewo

08.07.2010 um 10:35 Uhr

Na ja,

Beschluss ist klar. Aber es gibt schon Unternehmen, wo der BR eine eigene Kostenstelle mit Budget hat und die "Dinge des Bedarfs" dort abgebucht werden. Hier ist dann meistens der BRV der Kostenstellenverantwortliche und kann die Beschlüsse im Rahmen des Budgets umsetzen, ohne bei jedem Buch , Büromaterial o.ä. jedesmal den AG gesondert informieren und zur Kostenübernahme auffordern zu müssen.

R
rkoch

08.07.2010 um 11:21 Uhr

@wiewo

BR eine eigene Kostenstelle mit Budget

Beachte den kleinen, aber feinen Unterschied:

Der BR hat ein eigenes Konto von dem er auch Überweisungen und Bargeldabhebungen

Kostenstelle ist selbstverständlich, Budget strittig, Bankkonto no go. Grundsätzlich darf BR-Arbeit nicht budgetiert werden, sprich: Budget für Kleinmaterial i.d.R. i.O. aber nicht Anwaltskosten, Seminarkosten, etc.

W
wiewo

08.07.2010 um 11:29 Uhr

@rkoch

ja das ist klar, Anwaltskosten, Seminare o.ä. sind bei uns nach oben offen und nicht budgetiert. Alle anderen Dinge plane ich für Kostenstelle.

Habe auch einen Betrag z.B. für Schulungen eingestellt in entsprechender Höhe,damit man besser planen kann. Wird dieser überschritten ist das kein Problem, ebenso für die Rechtsberatung. Im Rahmen des Budgets kann ich über die Mittel ohne Rückfrage mit der GF verfügen (haben Vereinbarung) darüberhinaus extra Beschluss und Mitteilung an AG.

Das mit dem kleinen aber feinen Unterschied siehst Du richtig.

Ihre Antwort