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Mitarbeiterkontrolle bei Krankheit

B
berwie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Darf ein Vorgesetzter einen Mitarbeiter kontrollieren der Krankgeschrieben ist? Bei dem Mitarbeiter besteht der Verdacht das er während der Kranktage schwarz arbeitet. Gibt es ein Gesetz oder Urteile wo Ich es nachlesen kann? Habe nichts brauchbares gefunden im Netz. Darf der Arbeitgeber selbst kontrollieren oder muß es ein Detektiv machen? Haben die ergebnisse bestand vor einem Arbeitsgericht?

danke für eure Antworten

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Community-Antworten (2)

U
Ulrik

06.04.2011 um 12:36 Uhr

Was ein AG machen kann, ist den medizinischen Dienst der Krankenkassen einbinden, um die Krankheit selbst zu überprüfen. Dabei wird aber nicht geprüft, ob der Kollege anderweitig arbeitet. Zumal sich m. E. hier ein wenig differenziertere Probleme auftuen.

Ein arbeitsunfähiger Kollege kann IMHO durchaus eine Nebenbeschäftigung haben und diese auch in der AU ausüben. Als Beispiel: Ein Lagerarbeiter, der ein gebrochenes Bein hat, kann bestimmt als Nebentätigkeit telefonische Umfragen durchführen.

Die Frage ist also, was tut der Kollege bei euch?? Weswegen ist er AU geschrieben?? Welche Tätigkeit übt er nun in der AU aus?? Ist es genesungshemmend??

Wenn er tatsächlich schwarz arbeitet, dann ist das sogar eine Straftat und illegal (Steuer- und Soz.vers. Betrug). Sollte der AG das wissen, ist er m. E. gut beraten, es generell anzuzeigen, und es nicht für sich zu behalten.

Ob er einen Detektiv engagiert, ist seine Sache. Interessant wird es erst, wenn er Ergebnisse daraus weiter verwerten will.

G
ganther

06.04.2011 um 13:24 Uhr

Der AG darf einen Mitarbeiter durchaus auch in der Krankheit kontrollieren. Wenn er einen Detektiv einschaltet hat der MA am Ende ggf sogar die Kosten am Bein

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