Erstellt am 06.04.2011 um 10:36 Uhr von Ulrik
Was ein AG machen kann, ist den medizinischen Dienst der Krankenkassen einbinden, um die Krankheit selbst zu überprüfen. Dabei wird aber nicht geprüft, ob der Kollege anderweitig arbeitet.
Zumal sich m. E. hier ein wenig differenziertere Probleme auftuen.
Ein arbeitsunfähiger Kollege kann IMHO durchaus eine Nebenbeschäftigung haben und diese auch in der AU ausüben. Als Beispiel: Ein Lagerarbeiter, der ein gebrochenes Bein hat, kann bestimmt als Nebentätigkeit telefonische Umfragen durchführen.
Die Frage ist also, was tut der Kollege bei euch?? Weswegen ist er AU geschrieben?? Welche Tätigkeit übt er nun in der AU aus?? Ist es genesungshemmend??
Wenn er tatsächlich schwarz arbeitet, dann ist das sogar eine Straftat und illegal (Steuer- und Soz.vers. Betrug). Sollte der AG das wissen, ist er m. E. gut beraten, es generell anzuzeigen, und es nicht für sich zu behalten.
Ob er einen Detektiv engagiert, ist seine Sache. Interessant wird es erst, wenn er Ergebnisse daraus weiter verwerten will.
Erstellt am 06.04.2011 um 11:24 Uhr von ganther
Der AG darf einen Mitarbeiter durchaus auch in der Krankheit kontrollieren. Wenn er einen Detektiv einschaltet hat der MA am Ende ggf sogar die Kosten am Bein